"unbegebene" Wortbedeutung

In der Volksz�hlungsliste 1819 stand eine UNBEGEBENE NN mit ihrem Kostkind
aufgef�hrt.
Hei�t das, da� sie f�r das Kostkind Geld bekam, aber selbst keine
Unterst�tzung bezog??
Oder bedeutet der Ausdruck etwas ganz anderes?
F�r Erl�uterung dankt
Almut V�lker aus Osnabr�ck

Hallo Almut,

aus Kirchenb�chern kenne ich den Begriff "Unbegebene"
in der Bedeutung von "Unverheiratete".

Viele Gr��e,

Anja M�ller

--- Almut_V�lker <ahvoelker@t-online.de> schrieb: >
In der Volksz�hlungsliste 1819 stand eine UNBEGEBENE

NN mit ihrem Kostkind
aufgef�hrt.
Hei�t das, da� sie f�r das Kostkind Geld bekam, aber
selbst keine
Unterst�tzung bezog??
Oder bedeutet der Ausdruck etwas ganz anderes?
F�r Erl�uterung dankt
Almut V�lker aus Osnabr�ck

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Hallo Almut,
es hei�t laut Lexikon:
die Unverheiratete N.N. mit ihrem Kostkind ( je nach Gegend hat sie f�r das
Kind Kostgeld bekommen).
Viele Gr�sse
Kalle

Danke, Kalle und Anja,
bei "geben" dachte ich nat�rlich gleich ans Geld, Bei MANN w�re mir eher
"suchen" eingefallen, besonders, da es sich ja um "kleine Leute " handelt,
denen auch fr�her der MANN wohl nicht gegeben wurde.
in Kirchenb�chern habe ich dieses Wort noch nicht gefunden und in meiner
Sammlung familienkundlicher W�rterb�cher auch nicht. Kalle mu� ja ein
besonders ausf�hrliches Lexicon haben.
Ein sch�nes Wochendende w�nscht
Almut V�lker aus Osnabr�ck

Hallo Almut,
entschuldige, da� ich die Quellen nicht mit angegeben habe :-(((.
Zum Einen stammt die Erkl�rung aus einem DUDEN von 1927:
sick begeven > aus dem niederdeutschen > sich verheiraten > sich in den
Stand der Ehe begeben.
Also > unbegeven > unverheiratet.
Zweitens:
Verdenhalven " Familienkundliches W�rterbuch"
niederdeutsch > begeven, sick > sich begeben > in den Stand der Ehe begeben.

Viele Gr�sse
Kalle