Un-eheliche Kinder

Liebe Liste!
Da zur Zeit die unehelichen Kinder thematisiert werden, möcht ich auf eine
Variante aufmerksam machen, die mich berührt. Unter meinen Vorfahren gibt es
eine Kötterfamilie, die unmittelbar neben dem Gut eines Freiherrn wohnte.
Ein Kind dieser Familie wurde ehelich geboren, der Freiherr ist sein Pate. -
Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Ein schönes sonniges Wochenende wünscht
Friedhelm (Annuss)
In Niederschlesien immer noch auf der Suche nach Kammbach/Kadenbach und
Stenzel.
Virtuell daheim in www.annuss.eu

Liebe Liste,

dazu habe ich auch noch eine Geschichte. Ein Freund von mir ist aus dem
Sauerland und er erzählte mir von einem Gutsbesitzer oder so etwas
ähnliches, der anscheinend noch bis in die 60iger Jahre hinein von dem
"Recht der 1. Nacht" bei den frisch Vermählten Gebrauch gemacht hätte. Also
der Hintergedanke bei der Patenschaft ist wohl nicht so abwägig.

Liebe Grüße
Brigitte

Hallo Friedhelm, Du siehst Dir jetzt sicher Boxen an oder? Ich habe eben im
AOFF einen Senzel gefunden:
Franz Stenzel, Klein Kommerowe/Trebnitz; °° am 9.5.1797 Hedewig Krause,
eintige To. des + Tagelöhners Joseph Krause, Neuhof / Trebnitz.
Gute Nacht! Kristin

Hallo Brigitte (Neumann):

Ein Freund von mir ist aus dem
Sauerland und er erzählte mir von einem Gutsbesitzer oder so etwas
ähnliches, der anscheinend noch bis in die 60iger Jahre hinein von dem
"Recht der 1. Nacht" bei den frisch Vermählten Gebrauch gemacht hätte. Also
der Hintergedanke bei der Patenschaft ist wohl nicht so abwägig.

Lass Dir keinen Bären aufbinden! Ein "Recht der 1. Nacht" gab es nicht.

Der Grundherr war durchaus bei "seinen" Leuten auch Pate, ohne dass das
gleich Hintergedanken auslösen sollte.

Beste Grüße

Claus (Christoph)

Hallo,

ist es damals (hier im Zeitraum 1770-1790) üblich gewesen, bei
unehelichen Kindern im Taufregister den Nachnamen der Mutter mit der
Endung -in zu versehen?? Also aus "Lieschen Müller" wird dann "Lieschen
Müllerin" beispielsweise??? Kann das jemand bestätigen?

Hallo Matthias,

hat nach meiner Erkenntnis nichts mit unehelichen Kindern zu tun, sondern
war offensichtlich
bei Frauen üblich (Lehmanin, Müllern, Schulzen, Koppinin usw.)

Gruss Fritz

Ist mir aber nur bei unehelichen Kindern aufgefallen, Fritz.
Bei ehelichen steht der Name des Vaters inkl. Nachname und der Vorname
der Mutter eingetragen.

Lieber Matthias!

In dem Taufeintrag einer meiner Ahninnen ca 1800 ist es auch so, doch sie ist eindeutig ehelich.
Weiß jemand ob die Endung -ske, -zke, -tzke szazz -ski, -zki, -zky auf uneheliche Kinder hindeutete, wie mir berichtet wurde? Danke für die Antworten.

Liebe Grüße von Uta, immer auf der Suche nach WENTZKY

-------- Original-Nachricht --------

Hallo Mitforscher,
ich kenne einige Fälle, wo im "Register" in Koblenz
der/die Geburtseinträge bzw. Taufeinträge verkehrt herum eingetragen wurden
(also das Buch für den Eintrag auf dem Kopf gedreht) wurde, um so sofort erkennbar zu sein.

Leider habe ich davon keine Kopie, weil es nicht meine Familie betraf.
mehrere Grüße
Klaus (Bittschier)

-------- Original-Nachricht --------

Hallo Matthias Palmer und Listenmitglieder,

die Endung "in" beim Nachnamen der Mutter hat nichts mit
der Geburt eines unehelichen Kindes zu tun.

Deutsche Familiennamen hatten gelegentlich bis ins frühe
19. Jahrhundert bei weiblichen Familienmitgliedern eine
"weibliche" Endung, die auch in amtlichen Dokumenten und
Kirchenbüchern eingetragen wurde, z.B. Müller = Müllerin.
Bekannte Beispiele dafür sind die Lutherin, die Bernauerin.
Das war ähnlich wie heute noch bei vielen slawischen Familien-
namen z.B. Iwanow - Iwanowa.
Die Endung "in" ist heute noch gelegentlich im bairischen
Sprachraum zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Ingeborg Thaufelder geb. TZSCHOPPE