wenn jemand im 18./19. Jhr. umgezogen ist, musste er sich da auch, wie heute
ummelden? Gibt es davon entsprechende Unterlagen? Und wie verh�lt sich das
bei Auswanderung: Ich habe mal gelesen, dass man seine Auswanderung bei der
Gemeinde hat beantragen m�ssen. Stimmt das? Und wo gibt es solche
Unterlagen?
Ja
Zust�ndig war die jeweilige Grundherrschaft, bei freien St�dten der Magistrat.
Diese mu�ten dem Umzug sogar ausdr�cklich zustimmen und kassierten eine Geb�hr (An- und Abschreibegeld) daf�r.
Das galt nat�rlich nur f�r Leute mit Besitz (Haus, Werkst�tte, Grund usw.).
Die Auswanderung war wie die Abwanderung in eine andere Grundherrschaft genehmigungspflichtig. Aber viele sind auch bei Nacht und Nebel gegangen.
Suchen k�nnen Sie diese Vermerke in den Akten und B�chern der zust�ndigen Grundherrschaften bzw. Magistrate.
Um die Mitte des 19. Jht. sind dann die Grundherrschaften aufgel�st worden, Gemeinden gegr�ndet und dort Melde�mter er�ffnet. Zumindest war es im habsburgischen Bereich so.