Hallo Liste,
Kann mir jemand sagen, wie Mitte des 19.Jh. mit minderj�hrigen hinterbliebenen Kindern (6,9,13,18) bei Elterntod in OP verfahren wurde. Gingen sie zu Verwandten? Gab es Vorschriften, Regelungen? Im KB ist kein Hinweis dazu vermerkt.
Die Mutter war F�rsterwittwe. (Beamtenwittwe? gab es das damals schon?)
Wo k�nnte man bei der Suche ansetzen?
Hallo Liste,
Kann mir jemand sagen, wie Mitte des 19.Jh. mit minderj�hrigen hinterbliebenen Kindern (6,9,13,18) bei Elterntod in OP verfahren wurde. Gingen sie zu Verwandten? Gab es Vorschriften, Regelungen? Im KB ist kein Hinweis dazu vermerkt.
Die Mutter war F�rsterwittwe. (Beamtenwittwe? gab es das damals schon?)
Wo k�nnte man bei der Suche ansetzen?
In meiner Vorfahrensammlung gibt es einen �hnlichen Fall: Ein kgl. Oberf�rster wurde "auf der Wolfsjagd erschossen" (tats�chlich starb er sp�ter am Wundbrand["kalter Brand"]), er hinterlie� mehrere Kinder und die Witwe. Diese heiratete nicht wieder (soweit bekannt), aber die Kinder blieben bis zur Eheschlie�ung bei ihr. Offenbar bekam sie eine Unterhaltszahlung (Pension), so dass sie mit den Kindern leben konnte. Das alles spielte ab 1802 in Westpreu�en (Darslub [Sterbeort], sp�ter Czechozin [Wohnort der Witwe]).
Eine besondere Nachsuche war nicht notwendig, alle bekannten Eintragungen fanden sich in den Kirchenb�chern.
in vielen Listen finden sich diese Waisenkinder als Pflegekinder, h�ufig in verwandten Familien, wieder.
Eine generelle Regelung gab es aber meines Erachtens nicht.
Hallo Liste,
hierzu die Frage: Gab es Mitte des 19. Jahrhunderts schon Waisenh�user in Ostpreu�en? Falls ja, gibt es irgendwo Unterlagen dazu?
Viele gr��e
Ralf Wenn
Gab es Mitte des 19. Jahrhunderts schon Waisenh�user in Ostpreu�en?
Ja, auch schon viel fr�her. Unten ein Hinweis darauf.
Waisenh�user (Waisen)
Schon im h�hern Alterthume finden sich gewisse ...
Das Christentum empfahl die Waisenpflege als eins der wichtigsten Werke der N�chstenliebe. Daher nahmen bes. die Kl�ster neben andern Armen auch verlassene Waisen auf. Eigentliche Waisenh�user entstanden seit dem 16. Jahrh. in niederl�nd. u. deut. St. (Amsterdam 1520, Augsburg 1572, Hamburg 1604 etc.). Gleichzeitig gaben Karl Borromeo, Erzbischof von Milano (Mailand) (gest. 1584) u. Vincenz von Paul (gest. 1660) erneute Anregung zur Waisenpflege durch M�nchs- u. Nonnenorden. Das 1698 von A. H. Francke begr�ndete Hallische Waisenhaus fand im 18. Jahrh. viel Nachfolge (Waisenh�user in K�nigsberg 1701, Gotha 1702, Stuttgart 1710, Langendorf/Weissenfels 1711, Potsdam 1713, Z�llichau 1719, Stettin 1730, Bunzlau 1754 u.a.).
Das philanthrop. Zeitalter (1779 Preisaufgabe der Hamburger Patriot. Gesellsch.) regte die Frage an, ob nicht Unterbringung der Waisen in rechtschaffenen Familien ihrer Anh�ufung in geschlossenen Anstalten vorzuziehen w�re. Seither sind die Waisenh�user vielfach verbessert, doch nicht entbehrlich geworden. Auch ist ihnen zu gute gekommen, dass im Laufe des 19. Jahrh. u. namentl. seit Erlass des deut. Strafgesetzbuchs von 1871 die F�rsorge f. die sittl. verwahrloste od. gef�hrdete Jugend strenger von der Waisenpflege getrennt u. eignen Rettungsh�usern �berwiesen ward. 1885 bestanden in Preussen 396 Waisenh�user mit 18827 Insassen, von denen 12344 beider Eltern entbehrten; von diesen waren 4140 unter u. 8204 �ber 10 Jahre alt.
Quellennachweis:
Meyers Konvers.-Lexikon, Bd. 17, 5. Aufl. (1897), Ed. Bibliograph. Inst., Leipzig u. Wien, Seite 463
Waisenrat (Pupillenrat, Waisenrath)
�Allgemeine Information�:
Beh�rde, welcher die Ob.-Aufsicht �ber das Vormundschaftswesen anvertraut ist; nach der preuss. Vormundschaftsordnung u. nach dem B�rgerl. Gesetzbuch, 1849 ff., ein aus einem od. mehreren Gem.-Mitgliedern bestehendes Hilfsorgan f. den Vormundschaftsrichter.
�Historische Litteratur�:
Kr�ger �Der Waisenrath im Kgrch Preussen� (Kiel 1892); Weissweiler �Leitfaden f. preuss. Waisenr�te� (Hannover 1896); Baum �Pflichten des Waisenrates� (Berlin 1897).
Quellennachweis:
Meyers Konvers.-Lexikon, Bd. 17, 5. Aufl. (1897), Ed. Bibliograph. Inst., Leipzig u. Wien, Seite 463