Der Begriff Gesamt-Armen-Verband ist mir neu.
Der Zusammenhang:
Mein Urgrossvater heiratet April 1877 in Ensted bei Apenrade. Er ist trotz 1864 dänischer Staatsangehöriger geblieben - dieses nordschleswigsche Sonderphänomen ist nicht das Problem.
Einen Monat vorher ersucht er beim Landrat in Apenrade um einen Niederlassungsconsens und fügt dem Ersuchen ein Schreiben von 'der Vertretung ... vom Gesamt-Armen-Verband Enstedt' bei, mit dem Inhalt, dass 'nichts dagegen einzuwenden ist'. Mein Urgrossvater war nebenbei bemerkt im Kirchspiel Ensted geboren und die Eltern lebten noch dort. Er selbst war wohl in den Jahren zwischen Konfirmation und Hochzeit in verschiedenen Anstellungen unterwegs gewesen und wollte nach der Eheschliessung im Heimatkirchspiel leben.
Welche Grösse ist aber ein 'Gesamt-Armen-Verband' 1877? Eine Vorform der Kommune? Hängt der Begriff mit dem Übergang von kirchlicher zu ziviler Registrierung vom Personenstand zusammen?
Inger Buchard
Dänemark