Guten Tag Herr Conitzer
danke f�r die Hilfe. Den Begriff exproprietarius �bersetze ich frei als
verstorbenern oder ehemaliger Eigent�mer. So habe ich den kompletten Text
beisammen.
MfG
Margret Langkau
Guten Tag Herr Conitzer
danke f�r die Hilfe. Den Begriff exproprietarius �bersetze ich frei als
verstorbenern oder ehemaliger Eigent�mer. So habe ich den kompletten Text
beisammen.
MfG
Margret Langkau