Liebe FamNord Leser,
ich habe den seltenen Fall einer Überführung eines Verstorbenen in meiner Ahnenforschung finden können.
Der Verstorbene hatte in Toldstedt/Hjordkaer in der Nähe von Apenrade gelebt und war 1759 gestorben.
Im Kirchenbuch des Sterbeortes stand lediglich: Er wurde beerdigt in Husby in Angeln.
Im Kirchenbuch Husby steht: Er ist von Apenrade anhergebracht u. den 12. August begraben, nachdem er den 9. August verstorben.
Ein für mich sehr seltener Fund, der Fragen aufwirft, wie wurde so ein Überführungsfall im Jahr 1759 gelöst.
Heute, bei den direkten Verbindungen, ist es eine Strecke von etwa 60 Km. Damals war die Strecke länger, es gab eben nur die damaligen Verbindungswege, die längere Wege erforderlich machten.
Es wird auf jeden Fall mit einem Pferdegespann zwei Tage gedauert haben. Dann in der Jahreszeit August mit seiner Wärme.
Nun gab es ja schon früh Überführungen von vorwiegend Adeligen, Königen usw. Die konnten einen verlöteten Sarg bezahlen.
Wie aber war es bei einem Bauern?
Gab es zu der Zeit schon Vorschriften für den zu fahrenden Weg, die Übernachtung, gab es einen Leichenpass, vielleicht Rechtsvorschriften?
Viele offene Fragen, aber ein nicht alltäglicher Fall für unsere Heimat wie ich denke.
Grüße und Dank im Voraus.
Hans-Walter Hansen.
Flensburg