Nutzung Bürgerhaus Trittau

Liebe Leserinnen/ser unser Domizil, das Bürgerhaus Trittau, öffnet langsam wieder. Jedoch ist "vorerst" die Nutzung sehr eingeschränkt und macht den Besuch dort sehr erschwert. Jedenfalls geht es langsam voran, jedoch sollten wir erstmal die Videokonferenzen fortsetzen hier die Bedingungen der JUZE-Trittau Grüsse und bleibt weiter gesund Euer Reinhard donder

Aktuelle Bedingungen zur Gruppennutzung (Stand: 02. Juni 2021)

•Das Bürgerhaus bleibt weiterhin geschlossen

•Eine Nutzung des Hauses als Gruppe (Vereine, Verbände, etc.) ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich

•Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten oder Sitzungscharakter können nach den Richtliniender aktuell geltenden Landesverordnung, bzw. des Stufenkonzeptes für Veranstaltungen stattfinden.

•Das Betreten des Hauses ist nur als geschlossenen Gruppe, mit der Gruppenleitung gestattet

•Die Gruppenleitung muss der Bürgerhausleitung eine vollständige Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten aller Gruppenmitglieder übermitteln (Vor - und Nachname, Adresse, wenn möglich Telefonnummer oder E-Mail)Die erhobenen Daten werden für vier Wochen gespeichert und bei Verlangen an das Gesundheitsamt übermittelt. Alle Teilnehmer sind verpflichtet der Gruppnleitung entweder einen negative Coronatest, einen vollständigen Impfnachweis oder eine vollständige Genesung nachzuweisen

•Im jeweiligen Gruppenraum dürfen die Gruppenmitglieder nach dem Besetzen von festen Sitzplätzen aller Gruppenmitglieder, den Mund-Nasenschutz abnehmen. In den Gruppenräumen gilt das Abstandsgebot (1,5m) sofern die Sitzplätze nicht durch eine physische Barriere getrennt sind. Sobald die Besucher sich innerhalb des Raumes bewegen, gilt die Tragepflicht eines Mund-Nasenschutzes

•Unmittelbar nach Betreten des Hauses muss jede Person umgehend seine Hände waschen, bzw. desinfizieren

•Die Sanitäranlagen dürfen nur einzeln betreten werden

•Im gesamten Haus gilt es einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten

•Im gesamten Haus gilt die Hust - und Niesetikette (Husten und Niesen in die Armbeuge)

•In den Gruppenräumen muss für Belüftung gesorgt werden oder mindestens einmal stündlich stoß-gelüftet werden

•Die Gruppenleitung ist für das Umsetzen der Abstands - und Hygieneregeln der jeweiligen Gruppe verantwortlich

•Bei Nicht-Einhaltung der vorangegangenen Punkte wird die Nutzung des Hauses verweigertWir möchten, dass möglichst alle Besuchergruppen das Bürgerhaus wieder nutzen können.Eine zeitgleiche, gemeinsame Nutzung aller Besuchergruppen, wie wir es kennen ist zur Zeit leider nicht möglich.Aber: Vor allem möchten wir, dass alle gesund bleiben, daher bitte ich alle Besucher um Mithilfe, dass wir das Bürgerhaus möglichst bald wieder so nutzen können, wie wir es kennen.

Nils-Olaf PetersLeitung BürgerhausTel. 04154-807936