Hallo,
mir fielen bei der Vorfahrensuche die oft kurzen Wiederverheiratungsabstände
auf, ich suchte nach Vorschriften und fand in einer mittelfränkischen
Gesetzessammlung genaue Vorschriften über Trauerzeiten (konnte aber keine
explizite Sperrzeit für eine Wiederverheiratung finden):
- Die Trauer geht vom Sterbetag an [muss einem ja gesagt werden!]
- Eine Witwe betrauert ihren Ehemann 1 Jahr lang, ein Ehemann aber soll die
Trauer über seine verstorbene Ehegattin nach Verfluß von 6 Monaten wieder
ablegen
- Eltern betrauern ihre erwachsenen Kinder 3 Monate lang, ihre unmündigen
Kinder und Enkelein aber nur 6 Wochen, hingegen die Kinder und Enkel ihre
Eltern und Großeltern 6 Monate
...
- Ein Universalerbe oder Legatus hat die Freiheit [!] 6 Monate zu trauern
und
- Die Beobachtung obgeschriebener Trauerzeit darf nicht überschritten, jedem
aber freigestellt werden, solche zu mässigen oder gar abzulegen
(Verordnung vom 22.02.1738)
Bei der Suche fielen noch einige andere Vorschriften auf:
- Kein Handwerksgeselle ist, ehe er sich um das Meisterrecht gemeldet und
solches erlanget hat, zu copulieren (03.11.1734)
- Maleficanten, so durch des Nachrichters Hand sterben müssen, sollen nicht
mehr mit Wein allzuvoll gefüllt werden (Verordnung vom 25.05.1581)
- Die Haltung des sogenannten blauen Montags ist bey hoher Strafe zu
untersagen und denen Wirten, schenken und dergleichen die Aufnahm und
Beherbergung derer Handwerksgesellen an genannten Tagen mit Nachdruck zu
inhibiren (23.04.1772)
Eine frühe Klimaschutzverordnung:
- Zu Steuerung der allzugroßen Holzconsumption wurde alles Brodbacken in
Privat-Backöfen gänzlich abgeschafft und befohlen, in jedem Ort
Gemeinde-Backöfen zu errichten (16.01.1766)
Usw. usf. Wenn jemand das Buch als pdf-Datei haben möchte, bitte mich direkt
anmailen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietger (Braun)