Todfallgebühren

Hallo zusammen,

ich kenne diese Abgaben von der kurbayrischen Herrschaft Mindelheim und von der fuggerischen Herrschaft Kirchheim( Unterallgäu)

Sie war auch in allen anderen fuggerischen Herrschaften üblich.

Diese Abgaben sieht man vor allem wenn man die Amtsrechnungen studiert,

welche eine gute Quelle sind für Zeiträume ohne Kirchenbücher oder Briefprotokollen.

Die Fuggerischen Herrschaften haben alle möglichen Einnahmen aufgegliedert und für jede Person angegeben.

Besonders interessant sind hier die Strafen, insbesondere die Fornikationsstrafen ( vor-oder außereheliche Schwängerung)

In der Amtsrechnung 1640 der kurbayrischen Herrschaft Mindelheim heißt es da „Einnahm an Todfällen von verstorbenen Leibeigenen Personen“,

es sind 26 Doppelseiten.

Die Zahlungspflichtigen zahlen oft für mehrere Todfälle gleichzeitig und das in Ratenzahlung über Jahre.

Herzl. Grüße von

Margret Ottner

Normannenstr. 1

86368 Gersthofen

Tel. 08230/891014

mobil: 0176/83776200

mail: margret.ottner@gmx.de