Hallo Tilo, hallo Dirk, hallo Liste,
danke für diese Rückmeldungen. Nur um's klarzustellen:
gegen das aktuelle Gesetz habe ich nichts einzuwenden - im Gegenteil: da wurde doch gerade aus den von Tilo genannten Gründen die Regelung getroffen (erst 110/80/30 Jahre nach Geburt/Heirat bzw. eingetragener Partnerschaft/Tod werden die Register einem Archiv angeboten) - ich halte das für eine sehr sachgerechte Vorgabe.
Nur, dass diese Freigabe der sozusagen abgelaufenen Daten vor Ort umgangen wird und sich jemand zum Richter über etwas aufschwingt, was er nicht zu entscheiden hat, das halte ich für Anmaßung! (Tut mir leid, wenn ich das vorher missverständlich ausgedrückt habe.)
"Dass die Archive gut daran tun, sich an die bestehenden Gesetze zu halten" - wie Tilo es formuliert - genau das sehe ich auch so, wenn ich - um es konkret zu machen - Daten aus der Verwandtschaft von 1876 bis 1895 einsehen möchte (1902 z.B. ginge z.Zt. halt nur mit Nachweis der direkten Abstammung ...). Aber eben das meint mir dieser Bursche gesetzeswidrig verweigern zu können - was ist da zu tun?
Übrigens halte ich anfangs (will nicht sagen: Anfänger-)Probleme für nachvollziehbar; nur allzu lange sollten sie nicht dauern, schließlich war das Gesetz ja nicht erst am Abend vorher beraten worden, Vorbereitung also möglich ...
Schönen Tag noch,
Günther
Tilo Peter schrieb:
Hallo Günther,
die Regelung mit dem Datenschutz ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich möchte auch nicht, das Hinz und Kunz alles mögliche über mich in Erfahrung bringen kann (wann und wo geboren, wer Eltern, wann und wo getauft, welche Konfession usw.). Das da Grenzen gezogen werden, die lebende Personen schützen sollen, ist verständlich. Um es zu vereinfachen gibt es eben diese Regelung mit 110 Jahre nach Geburt etc. Natürlich behindert das im Einzelfall den Ahnenforscher, der sich mit der jüngeren Geschichte befasst. Auch ich hatte dieses Problem mit einem Kirchenbuch, welches Einträge zu Geburt bis in die 1980er Jahre hatte. Da waren die entsprechenden Fiches eben gesperrt, auch wenn "mein" gesuchter Ahn längst freigegeben hätte sein müssen. Da musste ich in den sauren Apfel beißen und mir die Daten (kostenpflichtig) raussuchen lassen. Obwohl ich in dem Archiv regelmäßig zu Gast bin und man weiß, dass ich Ahnenforschung für private Zwecke betreibe. Leider wird mit
vielen Daten Schindluder betrieben (wer davon mal betroffen war, weiß um den Schutz seiner Privatsphäre!) so dass die Archive gut daran tun, sich an die bestehenden Gesetze zu halten.
Tilo Peter
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Dirk-J- Scharff schrieb: