Theilungsattest?

Werte Liste,

in Heiratseintr�gen der KB von Bialla finde ich in der Spalte "bezeugt", neben der namentlichen Nennung eines (Trau-)zeugen, immer wieder den Begriff "Theilungsattest".
Was ist darunter zu verstehen?

Hallo Dirk,

gibt es dazu noch mehr Informationen in der Urkunde ?

In welchen Jahren ist Dir dies untergekommen ?

Herzliche Gr��e,

     Fritz

Hallo Fritz,

der Begriff taucht �ber den gesamten Zeitraum 1839 - 1850 in den
Heiratseintr�gen der Kirchenbuchduplikate von Bialla/Krs. Johannisburg auf.
Auff�llig ist, dass das "Theilungsattest" nur zur Anwendung kommt, wenn
Braut oder Br�utigam verwitwet oder geschieden (separiert) waren.
M�glicherweise regelt das Dokument die Aufteilung der Besitzt�mer aus
der vorherigen Ehe?

Gru�,

Dirk

Hallo Dirk,

danke f�r den Hinweis und der Formulierung Deiner Vermutung.
Es wird aller Voraussicht nach, sich um die Erbangelegenheiten bzw. Besitztumsanspr�che der verwitweten oder geschiedenen Person handeln.

Im Amtsblatt sind unter der Rubrik Subhastationen auch entsprechend Vereinbarungen zu G�tertrennung oder Erbangelegenheiten zu finden. Vielleicht kann man hier einen Bezug herstellen. Mal sehen.

Herzliche Gr��e,

     Fritz