Testamenteröffnung wann?

Hallo Stefan,

Jurist bin ich zwar nicht, kann aber vielleicht doch helfen.
Es ergeben sich allerdings erst einmal fragen:
Gibt es überhaupt ein Testament?
Wurde dieses Testament beim Gericht hinterlegt?
Oder wurde es in der Wohnung aufbewahrt?

Wenn das Testament beim Gericht hinterlegt wurde, wurde auch automatisch ein Eintrag beim Geburtsstandesamt auf der Geburtsurkunde gemacht. Dann bekommt das Amtsgericht eine Nachricht vom Tod. Das Gericht hat einen Hinterlegungsschein an den Testamenthinterleger herausgegeben, der dort wieder vorgelegt werden muß.
Wurde das Testament woanders aufbewahrt, muß der Besitzer/Finder damit zum Gericht gehen und die Eröffnung beantragen. Erst dann wird das Gericht tätig.
Frage doch einmal beim zuständigen Gericht, d. h. das Gericht, das für den letzten Wohnort zuständig ist, nach, ob das Testament dort überhaupt schon eingereicht wurde. Das Gericht wird nie von sich aus tätig werden, es muß immer die Eröffnung beantragt werden.

Gruß Matthias Roese

Danke!!
Es gibt ein Testament es wurde beim Gericht hinterlegt
Die Frage ist wann wird es eröffnet Termin nach dem
Todesfall ?

Danke Stefan Pusinelli

Hallo,

in der Regel hat man 6 Wochen nach dem Todall Zeit Testamente einzureichen, da es sei kann, dass es theoretisch noch weitere Testamente geben könnte. Man kann bei 4 Wochen also nich von lang reden. meistens zieht sich das uber 2-3 Monate hin. Genauere Informationen würde ich mir aber dem Nachlassgericht einholen, die sind immer gerne bereit weiter helfen. So erlangt man auch Rechtssicherheit, da einige Dinge zu regeln sind, sprcih Erbschein etc.

Hoffe es hilft ein wenig weiter.

Marion

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Verschickt: So., 11. Okt. 2009, 9:14
Thema: Re: [OWP] Testamenteröffnung wann?

Danke!!
s gibt ein Testament es wurde beim Gericht hinterlegt
ie Frage ist wann wird es eröffnet Termin nach dem
odesfall ?
Danke Stefan Pusinelli