Taufzeuge mit 14?

Liebe Listenteilnehmer,

weiss jemand ab welchen Alter man als Taufzeuge im Kirchenbuch eingetragen werden kann?
Hintergrund: Eine im selben Jahr konfirmierte Person(14 Jahre) taucht als Taufzeuge mit Beruf Hofgängerin auf.
Frage: Kann es ein und die selbe Person sein?

Grüsse aus Neubrandenburg
von Uwe Kasbaum

Hallo Herr Kasbaum,
soweit ich wei�, kann jede Person ab der Konfirmation (also ab etwa 12-14
Jahren) Pate sein. Die Taufzeugin und Hofg�ngerin k�nnen also identisch
sein.

Gru�
Anne Schwarm

Hat jemand Zugriff auf ein Namensverzeichnis zum Gothaischen? Suche jegliche
Nachweisstellen f�r ein freiherrliches (evtl. sp�ter gr�fliches) Haus
KINSKY.

Peter

Hallo Uwe Kasbaum,

weiss jemand ab welchen Alter man als Taufzeuge im Kirchenbuch eingetragen

werden kann?
Hintergrund: Eine im selben Jahr konfirmierte Person(14 Jahre) taucht als
Taufzeuge mit Beruf Hofg�ngerin auf.
Frage: Kann es ein und die selbe Person sein?

ich denke, Du meinst Pate.
Im Art. 45 Abs. 2 der ev. Kirchenordnung hei�t es u.a.:
Mit der Konfirmation werden die Konfirmanden zum
heiligen Abendmahl zugelassen. Sie erhalten das Recht,
Pate zu werden. ....
Mit 14 J. wird man im allgemeinen konfirmiert. Frueher
endete damit die Schulpflicht.
Es kann sich also um dieselbe Person handeln.
Gru� vom Niederrhein
Manfred

Hallo Uwe!
Ja, klar! Fr�her sind die Kinder meistens mit 14 Jahren "in Stellung"
gegangen. Das war bei den M�dchen, dass sie in den Haushalt irgendwo gingen
oder bei den Jungen, dass sie als "Knechte" oder �hnl. auf H�fe kamen. Hier
in �Norddeutschland war das so - in Schlesien auch. Sie kamen
ja meistens mit 14 Jahren aus der Schule.
Ganz wenige studierten ja.
Liebe Gr��e aus Norddeutschland!
Rita & Rolf Hartwig