Taufschein, Geburtsurkunde, Personalausweis 19.+20.Jahrhundert

Hallo,

Musste ein Vater beispielsweise für ein zweieinhalbjähriges
verstorbenes Kind im Jahr 1876 (Standesämter in Preußen wurden
ja erst am 01.10.1874 eingeführt) seinen und den Taufschein
des verstorbenen Kindes mitbringen?

In Kirchenbüchern der letzten Jahre findet man daher oft einen Vermerk, das
ein Tauf- oder Trauschein für diesen oder jenen Grund erstellt wurde. Also hat
der Pfarrer, bei dem das KB lag, selbige ausgestellt - leider waren diese
Jungs nicht selten recht schludrig - das zeigt sich an den KB's und wohl auch
an den ausgestellten Bescheinigungen.

Grüße Steffan