Taufpaten / Taufzeugen

Sehr geehrte Listenteilnehmer.

Die unter anderem in Niederschlesien einschlie�lich der Grafschaft Glatz bei
der Taufe Neugeborener �bliche Regelung sah vor, dass dabei grunds�tzlich
ein Taufpate (Levantes = der Hebende) sowie zwei Taufzeugen (Testes =
Zeugen) beizuziehen waren. Der jeweilis verwendete Begriff gibt schon einen
Hinweis auf die unterschiedlichen Aufgaben der beiden Personenkreise.

Die geschilderte Regelung war insbesondere im katholischen Kirchenrecht
verankert und wurde bis ins ausgehende neunzehnte / beginnende zwanzigste
Jahrhundert angewandt.

Mit freundlichem Gru�

G�nter Helm