Hallo Rosi,
Das wurde im sog. Religionsvergleich von 1672 geregelt, den kann man hier nachlesen: Digitale Sammlungen / Religions-Vergleich welcher zwischen ... Friedrich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... Und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein ... Uber [...], wobei ich meine Weisheit aber von hier beziehe: Hörnig, Elisabeth : „Alltag und Konfession in Oberkassel (1670-1810)“, Bonn-Oberkassel 1998, S. 63ff.
Viele Grüße,
Nils (Lenke)