Hallo Forscherfreunde,
Mein Ahn Johannes GREBER, Grewer usw. , Maurermeister "aus Tirol", katholisch, °° 1704 in Arfeld/Wittgenstein (ev.) mit Anna Elisab. PEIL /Pfeil *1680 Diedenhausen, ev. wohnhaft in Tiefenbach/Schwarzenau i. Wittgenstein lässt zwischen 1705 und 1724 sechs Kinder in der ev. Kirche in Elsoff/Wittg. taufen.
Es ist denkbar, dass er bei größeren Bauvorhaben auswärts wie z.B. in Hallenberg - u.U. mit Ehefrau u. Kindern ? - auch auswärts weitere Kinder taufen ließ.
Einen Fall finde ich besonders interessant. Am 12.4.1724 wird Franciskus Bernhardus GREWE als Kind von Joes GREWE u. Elisabeth BEIL in Hallenberg geboren und am 14.4. dort katholisch getauft. Als Paten sind Franciscus BORER - ebenfalls ein Maurer aus Tirol bzw. Werdenfelser Ld. und Elisabeth HUBSTAHL angegeben. Angaben lt. dankenswerter Auskunft v. Lothar Wolff aus dem Bürgerbuch Hallenberg !
Aber auch im ev. Kirchenbuch Elsoff - wozu der Wohnort von Johannes GREWE/R/S Familie Tiefenbach/Schwarzenau gehörte, wird Franciscus Bernhardus GREBER am 20.4. offensichtlich zum zweiten Mal getauft. PAten sind hier :
Franz BOOR aus Diedenshsn./Wittg. (wohl identisch mit Franciscus BORER !), Bernhard RÖSER aus Schwarzenau u. A. Margar., Tochter d. Schmieds zu Richstein.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Taufe ein gemeinsames Sakrament aller Konfessionen ist. Ökumenische Heiraten gab es nicht, offenbar war es den Eltern wichtig, das Neugeborene sowohl katholisch als auch evangelisch zu taufen. Die Entfernung von Tiefenbach nach Hallenberg soll ungefähr 15 km betragen, also nicht extrem weit.
Trotzdem haben die Eltern die Doppeltaufe nur bei diesem einen Kind gemacht.
Wie seht ihr diesen Sachverhalt. Machte sich der Zweittaufende ev. Pfarrer damals strafbar, wenn er darum wusste oder es später erfuhr ? Machten sich Eltern und Pate Franz Borer strafbar ?
Kennt einer ähnliche Fälle ?
Gruß Dietrich Klein