Hallo Ulrich,
Er musste ein Haus besitzen und einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren
Abschluss vorweisen um
Buerger zu werden.
Wer das nicht hatte, konnte hoechstens zur Miete, als Heuerling, in die
Stadt ziehen, wurde auch als Einwohner
bezeichnet.
Das Buergerrecht musste beantragt und bes´zahlt werden, aber nicht gekauft
sonnen gewonnen werden.
Dazu musste er von freier und eheliche Geburt sein.
Die Freiheit und Selbstaendigkeit der Buerger beruhte auf dem der Stadt
verliehenen Stadtrecht.
Die Rechte der Buerger an ihrem Grund und Boden und ihre persoenliche
Freiheit waren geschuetzt.
Aus ihren Reihen konnten die Ratsherren gewaehlt werden.
Nur Buerger besassen buergerliche Hausstellen und Laendereien, sie mussten
zu den buergerlichen Lasten
mit beitragen.
Der Verkauf einer solchen buergerlichen Hausstelle oder Laenderei musste von
allen Buergern geh´nehmigt werden,
auch wenn es nur eine Scheune oder ein Stall war.
Die Mieter/Heuerleute/Einwohner zahlten ein jaehrliches Schutzgeld.
Nur die Buerger waren berechtigt ohne weiteres die Stadt zu verlassen und
anderswo sesshaft zu werden.
DSadurch ging allerdings das bisherige Buergrerecht verloren.
1887 kehrte der Diepholzer Albrecht Schoene aus Amerika zurueck, wo er sich
mehrere Jahre lang aufgehalten hatte. Er musste das Buergerrecht erneut
erwerben, als er sich ein Wohnhaus und einen Garten gekauft hatte.
Weil schon sein Vater das Buergerrecht gehabt hatte, brauchte er nur die
halbe Summe, statt 33 nur 16 Mark 50
zu bezahlen.
(Emil Johannes Guttzeit, Herbert Major, Das Buergerbuch der Stadt Diepholz
1788-1851, Stadt Diepholz 1979, S. 5, 6 und 7)
In Wolfgang Ribbe und Eckart Henning, Taschenbuch fuer
Familiengeschichtsforschung, Verlag Degener, Insingen, 13. Auflage 2005,
ISBN 3-7686-1065-9,
ist ein eigenes Kapitel den Buergerbuechern gewidmet
Mit freundlichen Gruessen aus Diepholz
Falk Liebezeit
Hallo an alle Listenmitglieder,
in dem Heiratseintrag von Heinrich Rudolph T(H)IEMANN vom 07.Feb.1771 im
Kirchenbuch von (38272) Burgdorf fand ich den Hinweis auf seinen
verstorbenen Vater:
"... Rudolph Thiemanns verehelichten Bürgers und Brauers auch Apothekers zu
Holtzminden nachgelaßener ehelicher Sohn ...".
Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Bürger zu Holtzminden"?
(Ulrich Küster)