Hallo Klaus,
danke f�r Deine ausf�hrliche Korrektur.
Ich kann nur aus meinem Buch von Werner Zurek "Ahnenforschung in Polen
leicht gemacht" zitieren.
"Ab dem Jahr 1799 waren Pfarrer zur Abschrift ihrer letzten
Kirchenbuchregister verpflichtet. Diese erg�nzten die Dokumente zu
einer Kopie mit aktuellen Informationen f�r jedes abgelaufene Jahr.
Dies Abschriften wurden dem lokalen Bischofsamt oder der Kurie
�bersandt. Dies gelangten letzlich in das Di�zesanarchiv....Die
Pfarrer setzten j�hrlich das Abschreiben von Urkunden fort, doch nur
Kopien der Dokumente und B�cher die �lter als 100 Jahre alt waren,
wurden den bisch�flichen �mtern auch jedes Jahr zugestellt."
Das kirchliche Abschriften in Amtsgerichten landeten ist mehr deshalb
neu. Ich habe bisher nie davon gelesen oder geh�rt.
Viele Gr��e,
Thomas Oszinda
-----Urspr�ngliche Nachricht-----