J�rgen Hansen schrieb:
Leider fehlen mir die beiden Eheschlie�ungen(R�SNER-ATZLER und R�SNER-NUSS), die in Schlesien und die in der DDR. Es soll in der DDR ein Zentrales-Melderegister gegeben haben?! Wenn ja, sind dort noch Daten erh�ltlich und sind dort auch Heiratsdaten eingetragen?
Hallo J�rgen,
ich kann leider zur DDR gar nichts beitragen, sondern nur einige
Hinweise zum Personenstandsgesetz der BRD weitergeben. Ein gro�er Teil
der Listenteilnehmer kommt aber aus den Neuen Bundesl�ndern, vielleicht
kann jemand aus diesem Personenkreis herausfinden, ob die folgenden
Vorgehensweisen der Standesbeamten in etwa auch in der DDR praktiziert
worden sind.
Anlaufstelle ist in jedem Fall das sog. Standesamt I in Berlin. Soweit
mir bekannt, gab es dies in Berlin-West und Berlin-Ost.
1.) Sterbef�lle von Angeh�rigen der Wehrmacht sind in Berlin beurkundet,
wenn im Zeitpunkt des Kriegssterbefalles ein dt. Standesbeamter am
letzten Wohnort des Gefallenen nicht mehr t�tig war.
Beispiel:
Gefreiter M�ller aus Gleiwitz stirbt im Februar 1945 an der Westfront.
In seiner Heimatstadt Gleiwitz arbeitet kein dt. Standesbeamter mehr -
der Sterbefall wurde ebenfalls in Berlin beurkundet.
2.) Bis zum 31.12.1957 waren alle Standesbeamten in der BRD
verpflichtet, Abschriften von ihnen vorgelegten Urkunden aus den dt.
Ostgebieten zum Anla� eines Personenstandsfalles anzufertigen, und zwar
grunds�tzlich.
Beispiel:
Im Standesamt I sind keine Abschriften des Standesamtes von Kleckersdorf
in der Grafschaft Glatz vorhanden. Nun haben 1955 Herr Meier und Frau
Schmidt aus diesem Kleckersdorf in Wuppertal geheiratet, wobei beide
Ihre Geburtsurkunden vorlegen mu�ten. Diese wurden von dem
Standesbeamten in Wuppertal abgeschrieben, beglaubigt und befinden sich
heute im STA I in Berlin.
3.) Ab dem 1.1.1958 wurde in der BRD das Familienbuch angelegt, welches
nicht zu verwechseln ist mit dem eher bekannten Familien-Stammbuch. Das
Familienbuch wurde bereits 1938 eingef�hrt und befindet sich im
jeweiligen Standesamt. Ab 1958 wurde es aber aufgeteilt in Heiratsbuch
und Familienbuch. Ersteres verbleibt am Ort der Eheschlie�ung. Das
Familienbuch 'begleitet' die Ehegatten bzw. den �berlebenden Ehegatten
an den jeweiligen Wohnsitz, sofern sich dieser in der BRD befindet.
Das Familienbuch beinhaltet: Alle pers�nlichen Daten der Eheleute,
Angaben zu deren Eltern, Angaben zum Tode der Eheleute, Daten zur
Scheidung und zur Wiederverheiratung sowie alle Angaben zu den
gemeinsamen Kindern.
4.) Nachfolgender Absatz wurde vom ehemaligen Leiter des STA I, Herrn
Wolfgang Sch�tz, als Vorwort in einem Buch aus dem Verlag f�r
Standesamtswesen, Frankfurt 2000, ver�ffentlicht:
"Die Register- u. Urkundensammlungen [also die im STA I Berlin] werden
st�ndig fortgef�hrt. So sind die Standesamtsbeamten in Deutschland
verpflichtet, dem Standesamt I in Berlin Urkunden, Entscheidnungen oder
Mitteilungen zu �bersenden, wenn diese einen Randvermerk ausl�sen und
der Personenstandseintrag in einem Gebiet errichtet wurde, in dem fr�her
ein dt. Standesbeamter t�tig war (� 72,3 PStV). Diese Mitteilungen sind
unabh�ngig davon zu machen, ob die Personenstandsb�cher in Berlin
vorhanden sind oder nicht."
Zweifelsohne ist dies Materie f�r den Familienforscher nicht so leicht
zu durchschauen. F�r Anmerkungen und Verbesserungen w�re ich dankbar -
besonders hinsichtlich der Verh�ltnisse in der DDR!!
Mit freundlichem Gru�
Klaus Liwowsky