Claus J�rgen Henrich, ehel. Sohn von der Stuprata Christina Margretha Larsen, itzt in..., Ehefrau von dem entlaufenen ................ in Neum�nster,
dies Weib ist seit Jahr und Tag hier in ....... Sie bekennt auf Aussage der Hebamme Wiese, da� der hiesige Knochendrechsler Sudeck ihr Stuprator sey.
Paten:
Claus Asmus
J�rgen Reimers
Henrich Wittmaack
Dieser Eintrag birgt eine Menge Tragik.Bezeichnend ist der Satz:" Sie bekennt auf Aussage der Hebamme Wiese....."
Die Hebammen waren von Amts wegen verpflichtet, bei unehelichen Geburten w�hrend und gleich nach der Geburt, Druck auf die Frauen auszu�ben, um den Namen des Vaters zu erfahren.
Man kann sich vorstellen, was das f�r die Mutter des Kindes bedeutete, zumal die Hebammen dabei nicht zimperlich vorgingen, standen sie doch selber unter Druck und waren oft Verd�chtigungen und Anfeindungen ausgesetzt.(Man machte sie z.B. bei Totgeburten h�ufig f�r den Tod des Kindes verantwortlich und bezichtigte sie der Hexerei)
Urache dieser Vorgehensweise, war das in den damaligen deutschen L�ndern geltende Heimatrecht, was bedeutete, da� der sogenannte Heimatort, bei ehelichen Kindern der des Vaters, bei unehelichen, der der Mutter, im Falle der Bed�rftigkeit f�r die Person aufzukommen hatte. Heute w�rde man sagen, die Sozialhilfe zu tragen hatte.
Da uneheliche Kinder von unverheirateten, heute hei�t das alleinerziehenden M�ttern, aber als potentielle F�rsorgeempf�nger galten, war die Heimatgemeinde der Mutter bestrebt, sich den Fall vom Halse zu schaffen.
War der Vater aber ermittelt, eben durch den Druck der Hebamme, oder er bekannte sich zu dem Kind, oder aus anderen Quellen, bekam er das Sorgerecht, ob er wollte oder nicht.
Klaus Riecken schreibt nicht, aus welchem Jahr der Taufeintrag stammt. Die
Hexenverfolgung endete lt. http://www.geschichte-s-h.de/vonabisz/hexen.htm
im Gebiet des heutigen Schleswig-Holstein jedenfalls 1735. Was den Erzeuger
des unehelichen Kindes anbetrifft, war es wohl eher die Unterhaltspflicht,
die ihm auferlegt wurde, als das Sorgerecht.
Hallo J�rgen,
lt. "Stowasser" bedeutet "stuprare" sch�nden, entehren, entspr. "stuprum" Sch�ndung, Entehrung, und das entsprach ja dem damaligen Ehrverst�ndnis: Wurde eine unverheiratete Frau schwanger, war sie "entehrt", was oft zu Selbstmord f�hrte. Die Einstellung hat sich heute, Gott sei Dank, ge�ndert (au�er in muslimischen Kreisen)
Mit freundlichen Gr��en
Angela (Fischer)
Ich habe auch nicht von Hexenverfolgung geschrieben, die oft mit dem Tod der "Hexe" endete, sondern "Man machte sie z.B. bei Totgeburten h�ufig f�r den Tod des Kindes verantwortlich und bezichtigte sie der Hexerei"
Beides kam noch bis ins 19.Jh vor. Jemand der Hexerei verd�chtigen, kommt leider in manchen Gegenden, auch im "zivilisierten" Abendland, noch heute gelegentlich vor.
"....war es wohl eher die Unterhaltspflicht,
die ihm auferlegt wurde, als das Sorgerecht."
Kannst Du mir mal den Unterschied erkl�ren.Auf jeden Fall hatte er und nach seinem Tode,gegebenenfalls seine Heimatgemeinde, f�r das Kind zu sorgen und nicht die Heimatgemeinde der Mutter.
Hallo Klaus,
ein merkw�rdiger Eintrag, da wird ein Kind einer au�erehelichen Verbindung als eheliches Kind getauft, obwohl der uneheliche Vater bekannt und der Ehemann der Frau offensichtlich seit langer Zeit abwesend ist.
Sind die P�nktchen von Dir zum Datenschutz gesetzt, oder ist der Eintrag nicht vollst�ndig entziffert? Von wann ist der Eintrag denn?
Pierers Universal Lexikon 1857:
Stuprum
[10] Stuprum, (lat.), die au�ereheliche Geschlechtsgemeinschaft mit einem Frauenzimmer, bei den R�mern auch Unzucht mit Knaben; S. violentum, Nothzucht. Daher Stupriren, au�erehelich schw�ngern; Stupration, au�ereheliche Schw�ngerung, Schw�chung, Entehrung; Stuprata, eine Geschw�chte, au�erehelich Geschw�ngerte; Stuprator, Schw�ngerer.
Nebenbei habe ich wieder etwas gelernt, zuf�llig habe ich gerade einen Taufeintrag zu einem unehelichen Kind bearbeitet, dessen Mutter als "Geschw�chte" in dem Taufeintrag bezeichnet wird. Da sie infolge der Geburt stirbt, habe ich den Umstand ihres Todes erstmal diesem Zustand der "Schw�chung" zugeschrieben, es bezieht sich aber doch wohl eher auf die uneheliche Zeugung des Kindes. Fazit: Man sollte immer den Sprachgebrauch der jeweiligen Zeit ber�cksichtigen.
Hallo J�rgen,
der "Stowasser", den ich zitierte, ist ein Lateinisch-Deutsches W�rterbuch.
F�r das M�dchen war es egal, ob sie verf�hrt oder vergewaltigt wurde: Das Endergebnis war immer das gleiche: Sie war schwanger, und das mu�te sie allein verkraften. Es gab sogar in manchen Kirchengemeinden die Sitte, sie sozusagen "an den Pranger zu stellen", d.h. mit Kirchenstrafen zu belegen. Es ist doch typisch f�r die damalige Gesellschaft, dass die Schuld allein der Frau zugewiesen wurde, die lie� sich am einfachsten ermitteln. Die an der Situation ebenso schuldigen M�nner blieben meist straffrei.
Die Pfarrer waren oft "p�pstlicher als der Papst" und trugen sogar bei Kindern, die bei noch vor der Geburt geschlossenen Heirat, wenn denn noch keine 9 Monate seitdem um war, eine illegitime Geburt ein, es sei denn, die Mutter h�tte eine Fr�hgeburt b e w e i s e n k�nnen.
�brigens, der Ausdruck "Sch�nder" hat was mit Schande zu tun, die �ber die Kindsmutter gebracht wurde. Die M�dchen waren auch meist nicht aufgekl�rt; manchmal fehlte aber auch das Geld (oder die Erlaubnis des Dienstherrn oder Milit�rs) zur Heirat. Dann wurde oft im Taufeintrag nachgetragen, dass das Kind f�r ehelich erkl�rt wurde, wenn dann endlich die Heirat erfolgen konnte (dann waren oft schon mehrere Kinder auf der Welt
Das war nicht ungew�hnlich. Offensichtlich versuchte man die Tatsache der unehelichen Geburt zu verschleiern und der abwesende Ehemann konnte sich nicht wehren.
Ich habe auch so einen Fall. Der Ehemann war Seemann. Seine Frau hatte insgesammt 5 Kinder, nur zwei waren ehelich. Bei der letzten Tochter stand im Taufbuch: Catrina Fixsen,1.Juli 1808 , Catrina Heilwig, des zur See schon lange abwesenden Claus Fixsen aus Wersabe Ehefrau gestern geb.Tochter Catrina genannt. Taufzeugen: 1. Anna Margreta Rust, 2. Catrina Hencken, 3. Luer K�hlke
Im Zivilstandsregister steht: Catrina Fixsen,Vater Claus Fixsen,H�usling in Wersabe, zur Geburt der Tochter Catharine Fixsen "hier abwesend".
Man kann sich zwar denken, was gemeint ist, aber der Schein wurde gewahrt.