Hallo Meinhard,
Sommersemester 1636 Rector Sigismund Weier
Jova juva!
anno reconciliationis humanae 1636. semestris aestivi rectore M. Sigismundo
Weiero, seniore, in hac academia professore publico et electorali
bibliothecario, nomina sua huic albo dederunt:
27. Junij Casparus Marnicius, Eberfeldensis Saxo
Inskriptiongebühr hat er bezahlt: mk 1 gr. 2 Pfennig 9
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Die ältesten Satzungen der Königsberger Hochschule von 1546 enthalten
hinsichtlich der Inskriptionsgebühr die Bestimmung, dass der Rektor von jedem
Eingetragenen 10 Groschen, von denen dagegen, die durch Adel, Reichtum oder Würde
sich vor den andern auszeichneten, 20 Groschen fordern solle. Des Armenund
denen, die als Diener womöglich vermögender Studenten sich durchschlugen,
konnte er nach Gutdünken die ganze Gebühr oder einen Teil erlassen. Die Statuten
von 1554 fügen hinzu, dass der Rektor auch die Zahlung stunden könne, und
bemerken hinsichtlich der durch Adel, Reichtum, Ehren und Würden Ausgezeichneten,
die auf bessere Sitzplätze anspruch erhoben, dass der Rektor ihnensagen
solle, was man gewöhnlich zahle. Weniger als 20 Groschen dürfen von ihnen nicht
gefordert, es soll vielmehr ihrer Freigiebigkeit anheimgestellt werden, über
diese Summe hinauszugehen.
Wegen Geldentwertung erscheint schon Mitte des 17. Jahrhunderts häufig die
Gebühr von 4 Mark 10 Groschen oder 1 Taler für Vermögendere und von 2 Mark 5
Groschen oder 1/2 Taler für Ärmere.
Beste Grüße
Renate