Strafe von 200 Thalern

Hallo Magdalena,

Handelt es sich hier tats�chlich um eine Strafe?
Dann erschliess es sich mir n�mlich nicht, was das mit dem Grundbuch zu tun hat.
Dort werden doch (meiner Ansicht nach) nur Sachen eingetragen, die im direkten Zusammenhang mit Grundbesitz stehen.
Steht da also explizit etwas von Strafe? Wenn es sich n�mlich stattdessen um eine Schuldverschreibung handelte, bei der beispielsweise Immobilien oder Grundst�cke als Sicherheit her halten, dann w�re das weit plausibler. M�glicherweise auch die Strafe f�r zu lange ausstehende Zinsleistungen in Verbindung mit einer Immobilie (Verzugszinsen z.B.).

M�glicherweise w�re es auch noch von Interesse, ob mit "L�bbecke" die Hansestadt gemeint ist, oder das F�rstentum L�beck. Die Hansest�dte traten n�mlich erst 1888 dem deutschen Zollverein bei und ich weiss nicht, ob das nicht Auswirkungen auf die orts�bliche W�hrung hatte - Thaler waren nicht �berall gleich und demzufolge auch nicht �berall gleich viel wert.

Dass hier Thaler verwendet werden, spr�che beispielsweise dagegen, dass es sich um die Hansestadt handelt, denn "die Hansest�dte rechneten zudem in Markw�hrungen" (Deutscher Zollverein – Wikipedia).

Zum eigentlichen Wert habe ich folgendes gefunden, was vielleicht als Ansatz dienen k�nnte:

Nachdem 1873 die erste gesamtdeutsche W�hrung eingef�hrt wurde, gilt in etwa:
1 Mark (1881) entspr�che 6,40 Euro
1 Mark (1900) entspr�che 6,00 Euro
1 Mark (1913/14) entspr�che 4,70 Euro
1 Mark (1915) entspr�che 3,50 Euro

Wobei sich die heutigen Angaben auf den August 2008 beziehen. (aus Deutsche Währungsgeschichte – Wikipedia)

Daraus kann man ersehen, dass sich die Werte recht schnell ver�ndern.

Weiterhin "Das M�nzgesetz von 1873 wies dem Vereinstaler den Wert von 3 Mark zu" (aus Vereinstaler – Wikipedia)

Daraus folgt, dass die 200 Thaler 1881 einem Wert entsprachen, der 2008 in etwa 3840 Euro darstellte.

Ich hoffe, das hilt etwas weiter.

MfG

Andreas