Liebe Stormarnkenner,
ich habe eine uneheliche Geburt im Jahr 1900 in Mollhagen. Weder aus den Urkunden des Standesamtes (Geburt, Heirat) noch aus dem Taufeintrag dieses Kindes ergibt sich der leibliche Vater.
Die Mutter hat im Jahr 1901 geheiratet, was nicht zwingend, dass dieser Ehemann auch der leibliche Vater des nichtehelichen Kindes ist.
Besteht noch die Chance den Namen des Erzeugers zu ermitteln? Ich denke da an Fürsorgeakten (Jugendamt) usw.
Mit hoffenden Grüßen
Gerda (Singh)