Stieftochter / -sohn

Guten Abend,

   immer wieder sehe ich im Taufregister Geesthacht -bei Taufpaten
   /Gevattern um 1700 herum-

   den Begriff >Stieftochter< bzw. > Stiefsohn< als Zusatz zu den
   Namen.

   Wenn ich deren Weg zurückverfolge sind es doch aber die
   >Schwiegertochter /-Söhne <

   Kann es sein, dass der Begriff "Stiefsohn/ -tochter" sich so sehr
   gewandelt hat?

   Denn heute sind es doch die Kinder eines weiteren Ehepartners, die
   dieser in die neue Ehe "mitbringt"....

   Gern lerne ich dazu.

   vorerst wünsche ich allen Listies eine gute neue Woche

   und grüße

       Wilfried

          (Brumm)

   Wilfried Brumm
   An der Kirche 30
   25436 Tornesch

   Tel.: 049(0)4122-99 97 13
   e-Mail: WuE.Brumm-Net@t-online.de

Guten Abend, Wilfried,

Schwiegertochter bzw. -sohn sind die Ehegatten des Sohnes bzw. der
Tochter. Stiefsohn bzw. -tochter sind die Kinder, die der aktuelle
eigenen Ehegatte mit in die Ehe eingebracht hat (als Kind eines früheren
Gatten oder auch unehelich).

Viele Grüsse
Jochen (Behrmann)

WuE.Brumm-Net@t-online.de schrieb:

Hallo Wilfried,

es läßt sich vielleicht so erklären, dass die jeweiligen Schwiegerkinder,
die jewiligen Schwiegereltern mit Vater und Mutter ansprachen. Ging der
Trauung ein längeres Verlobtsein voraus hat der Pfarrer vielleicht nicht
mehr "schlaugeblickt". Es soll auch Pfarrergegeben haben, welche die KB
Einträge vornahmen, nach dem sie von der feuchtfröhlichen Party anlässlich
der verteilten Sakramente kamen.

MfG

Petra Burbach