Hallo Rainer,
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mit freundlichen Grüßen aus Detmold
Hans-Dieter
(Hibbeln)
Der Band 15 "Steuerlisten des des Fürstbistums Münster" von 1957 ist leider
vergriffen, ein Nachdruck ist nicht geplant. Daher steht Ihnen dieser Band
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Auszug aus dem Band 15, Vorwort
Die folgende Zusammenstellung ist aus dem Bedürfnis der Praxis entstanden,
einen Überblick über die im Staatsarchiv Münster erhaltenen münsterschen
Steuerlisten zu gewinnen. Die Eigenart der archivalischen Verzeichnung
richtet sich nach Grundsätzen, die das Auffinden der einzelnen Register für
bestimmte Kirchspiele, Gerichte oder größere Gebietseinheiten von einer
eingehenden Kenntnis der Aktenbestände abhängig macht. Sie dringt auch nicht
in allen Fällen so weit in die Einzelheiten ein, um den räumlichen und
sachlichen Umfang, wie ihn diese Liste ausschöpft, bereits in den
Repertorien erkennen zu lassen. Gerade dem Familienforscher, der sein
Augenmerk auf einen ganz bestimmten Gegenstand zu richten pflegt und weder
Zeit noch Gelegenheit hat, umfangreiche Aktengruppen zu durchsuchen, soll
durch die vorliegende Übersicht die Arbeit erleichtert werden.
Erfaßt worden sind hier also lediglich die Listen, die im Staatsarchiv
Münster in den Registraturen des ehemaligen Fürstbistums Münster, den
Archiven der geistlichen Korporationen, den dort hinterlegten Adels- und
Stadtarchiven und an anderen Stellen vorliegen. Eine Ergänzung durch die in
fremden Archiven ruhenden Listen soll einer späteren Aufgabe vorbehalten
bleiben. Sie wären hauptsächlich in folgenden Archiven zu suchen:
1. Für die fürstbischflichen Ämter Ahaus und Bocholt im Fürstl.
Salm-Salmschen Archiv in Anholt;
2. für das Amt Horstmar im Fürstl. Salm-Horstmarschen Archiv in Varlar
(Coesfeld);
3. für das Amt Sassenberg im Gräfl. Korff-Schmisingschen Archiv zu
Harkotten;
4. für das Amt Meppen im Hzgl. Arenbergischen Archiv in Recklinghausen und
Osnabrück;
5. für das Amt Dülmen im Hzgl. Croyschen Archiv in Dülmen;
6. für die Ämter Cloppenburg, Vechta, Wildeshausen und Delmenhorst im
Niedersächsischen
Landesarchiv in Oldenburg;
7. für alle Städte in den zuständigen Stadtarchiven.
Der Inhalt der Steuerlisten ist von unterschiedlichem Wert. Neben den
Registern, die nur den Namen des Hofes oder des Familienoberhauptes nennen
(wobei es sich oft um aus älteren Vorlagen übernommene Heberegister handelt,
die nicht immer den neuesten Stand wiederzugeben brauchen), stehen solche,
die die Familienangehörigen und das im Hause lebende Gesinde, z. T. sogar
mit Angaben ber Alter und Herkunft, aufführen. Der ernsthafte Forscher, der
sich nicht mit der bloßen Feststellung von Geburts-, Heirats- und Todesdaten
begnügt, wird die in vielen Listen enthaltenen Nachrichten ber den Zustand
der Stätten, die Viehhaltung und das grundherrliche Verhältnis begrüßen.
Gerade diese Register, die die Namen der geistlichen oder weltlichen
Grundherren enthalten, sind von besonderem Wert. Erst wenn diese bekannt
sind, können weitere Nachforschungen über einen bestimmten Hof oder eine
bestimmte Familie in den Archiven der Herrschaften angestellt werden. Es ist
bekannt, daß die grundherrlichen Archive die reichhaltigsten Quellen zur
Personen- und Familiengeschichte der älteren Zeit in Form von Frei- und
Wechselbriefen, Kinderbüchern, Sterbefallregistern, Heiratskonsensen usw.
enthalten.
Auf den Wert der Listen für die Ortsgeschichte, die Siedlungskunde,
Bevölkerungsstatistik, Namenforschung und nicht zuletzt für die Geschichte
der münsterschen Steuerverwaltung, die noch unvollkommen erforscht ist, kann
hier nur am Rande hingewiesen werden.
Die Übersicht ist folgendermaßen angelegt: Vorangestellt wurden die wenigen
Listen, die das gesamte Oberstift - also im wesentlichen den heutigen Reg.
Bez. Münster - umfassen. Register für das gesamte Stift, einschließlich des
Niederstiftes, sind überhaupt nicht vorhanden. Darauf folgen alle Listen,
die sich auf einzelne fürstbischöfliche Ämter, Gerichtsbezirke und
Einzelkirchspiele, letztere jeweils unter dem betreffenden Amt aufgeführt,
beziehen. Die nachfolgende Inhaltsübersicht erleichtert ihr Auffinden. Für
jede einzelne Liste ist im allgemeinen die auf dem Aktenstück vorgefundene
Aufschrift als Titel angegeben.
Soweit die Listen mehr als die bloße Angabe des Namens und der zu
entrichtenden Abgabe enthalten, ist eine Auskunft darüber unter a) zu
finden. Bemerkungen zum räumlichen Betreff, insbesondere wenn die Aufschrift
der Liste diesen nicht vollständig oder unzutreffend wiedergibt, sind unter
b) vermerkt. Die Aktensignatur wird schließlich unter c) geboten. An das
Verzeichnis schließt sich ein alphabetisches Kirchspielregister an, das die
für jedes Kirchspiel vorhandenen Listen nach den Nummern der Übersicht
aufführt.