Standesbezeichnungen Raum Merseburg - Nachbar, Einwohner, Gerichtss

Hallo Stefan,

die Bezeichnung "Nachbar" erklärt Dr. phil. Wolfgang Reuter in seiner
"Chronik der Stadt Geithain I. Teil:

1385
Im Geithainer Stadtbuch werden "Älteste" (mit ihren Vertretern, "Nachbarn"
genannt) neben den Ratmanneb erwähnt, wahrscheinlich Vertrauensleute der
Bürger in den vier Stadtvierteln. Die Ältesten hatten wie die später so
genannten "Viertelsleute" organisatorische Aufgaben (Einsatz der Bürger im
Falle des Feuers und der Verteidigung, des Mauerbaues und der Torwache).
Letztere besaßen vor 1600 keine Rechtsstellung neben dem Rat der Stadt.

Auf dem Lande dürfte es zumindest ähnlich gewesen sein.

Beste Grüße
Renate

Hallo Renate,

die Verwendung von "Nachbar" i. S. von "Vertreter" oder auch "Nachfolger" ist schon lt. zeitgenössischer Enzyklopädie (so z. B. Deutsches Rechtswörterbuch, Deutsches Wörterbuch, Amelung und Krünitz) recht selten.

Die erwähnten, von Dr. Reuter erforschten, in rechtlicher und sozialer Hinsicht organisatorisch notwendigen Verhältnisse einer Kleinstadt wie Geithain treffen auf dörfliche Gemeinschaften des westsächsischen bzw. Saale-Unstrut-Raums so nicht zu, auch nicht ähnlich. Das läßt sich also nicht übertragen. Dazu waren die Dorfgemeinschaften schon mal zu klein bzw. hatten zu wenige Einwohner. Sie hatten ganz andere Notwendigkeiten, sich zu organisieren.

Viele Grüße,
Jürgen