Standesamtsunterlagen bei nicht direkter Verwandtschaft

Hallo Anita,
vielen Dank für die schnelle Nachricht. Da habe ich wohl schlechte Karten! Die gesuchte Person ist vermutlich nicht in direkter Linie verwandt. Ich kenne nur den Namen und das Geburtsdatum von 1886 in Halle. Es wäre aber sehr wichtig für mich über sie evtl. auf meine Linie zu stoßen. Der Name HANNULECK ist so selten, daß ich in diesem Fall mit einer Verbindung rechne. Wie stelle ich das bloß an. Das zuständige Standesamt hat die Bücher, das habe ich schon erfragt.
Gruß Uta

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HANNULECK - Bad Reinerz u. Pleiskehammer
HOFFMANN - Leubusch u. Glatz

Guten Tag,

es gibt aber Hoffnung. Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren und soll am 1.07.08 in Kraft treten.

Die Standesämter geben dann - nach gewissen Fristen - ihre Unterlagen an "normale" Archive ab und es gelten wohl die allgemeinen Zugriffsregeln (wie z.B. bei Kirchenbüchern). Gemäß § 5 (5) sind folgende Fristen bis zur Abgabe ins Archiv vorgesehen:

  Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:
  1. Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
  2. Geburtenregister 110 Jahre;
  3. Sterberegister 30 Jahre.

Darüber hinaus sollen für Angehörige (Geschwister etc.) in gewissen Fällen (z.B. Tod) Auskünfte möglich sein.

Das Gesetz ist mit Rücktritt der Regierung Schröder zunächst "liegen geblieben" und sollte ursprünglich früher in Kraft treten.

Es ist also damit zu rechnen, dass ab Ende 2008 die Informationen der Standesämter der Jahrgänge vor 1898 sukzessive für die Ahnenforschung genutzt werden können.

Grüße aus dem verregneten Bendestorf
Frank

Frank Warius
Sonnenberg 1, 21227 Bendestorf
Frank@Warius.de | www.warius.de
Forschung nach Warias, Musyal, Spalding und Stadt Malchow/Mecklenburg
siehe www.musyal.info