Standesamtsfrage von Fred Rump vom 1. März 2001 21:23

Du hattest allgemeine Fragen zu den Inhalten der Dir über die polnische
Botschaft zugesandten Unterlagen bezüglich Deiner 3 Tanten in Elbling

Zunächst mal die Übersetzung: Data urodzenia = Geburtsdatum dwudziestego
= 20. czwartego = 4. styczbia = Januar tysiac = 1000
dziewiecset = 900 czernastego 14 roku = Jahr

Rzeczpospolita Polska = Polnische Volksrepublik
Odpis = Kopie Skrocony = gekürzt Aktu = Akte Urodzenia = Geburt

Hier ist der Grund: Du hast praktisch nur eine Geburtsurkunde bekommen, so
wie sie der Vater bei der Geburt bekommt und in das Familienbuch einheftet;
dort steht in der Tat nur Standesamt Nr. des Eintrags und Jahr
Namen des Kindes Geburtsdatum Geburtsort Name, Beruf und
Religion des Vaters Name, Geburtsname und Religion der Mutter.

Dies ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes
1876 überall so gehandhabt worden; ich habe eine Vielzahl von solchen
Urkunden.

Du mußt unterscheiden zwischen Geburtsurkunde ( s. o. ) und Beglaubigter
Abschrift aus dem Geburtenbuch.

Letzteres brauchst Du z. B. zur Heirat und mußt dies bei dem zuständigen
Standesamt beantragen.

Dort stehen zusätzlich Wohnort der Eltern Uhrzeit der Geburt
genauer Geburtsort (z. B. in vorgenannter Wohnung ) Eintragungsgrund (
in der Regel mündliche Anzeige des Vaters ) ausgewiesen durch ( in der
Regel Familienbuch )

Auf einer solchen beglaubigten Abschrift findest Du meistens vermerkt Heirat
und Tod, z. B. durch einen Stempel, aus dem das Standesamt und die
Eintragungsnummer hervorgeht.

In der Heiratsurkunde findest Du dann die Eltern usw.
In den Sudeten z. B. gab es kombinierte Geburts-und Taufscheine, aus denen
die Abstammung bis zu den Großeltern hervorgeht (das schon um 1800, nicht
erst zum unseligen Ariernachweis)

Wenn Du den vollständigen Auszug in Polen anforderst, mußt Du odpis zupelney
aktu urodzenia schreiben zupelney = vollständig ( dieser ist in Polen
zweiseitig )

Die deutschen Standesämter halten Vordrucke ( Vordrucknummer für Polen
16/443 ) bereit, dies betrifft grds. polnische Urkunden, ist aber auch für
Urkunden verwendbar, die in Polen lagern )

Einschreiben
Auswärtiges Amt
Kurierabfertigung
für Botschaft Warschau

Ich gehe davon aus, daß Elbing 1914 noch deutsch war, also deutsches
Personenstandsrecht galt; im Polnischen ist es übrigens genauso. Ich habe
vor zwei Jahren geheiratet und meine Frau ist in Ostpreußen - also Polen -
geboren.

Ich bin mit der gekürzten Geburtsurkunde in Verbindung mit einer
beglaubigten Abschrift der Heiratsurkunde der Eltern zum Nachweis der
Abstammung klar gekommen; meine Stieftochter mußte jetzt bei einem anderen
Standesamt den (zupelney) vollständigen Nachweis bringen, was ein halbes
Jahr gedauert hat.(wohlgemerkt, dies betrifft polnische Urkunden, m. E. sind
sie aber inhaltlich identisch mit den deutschen )

Solltest Du Interesse haben, wie sowas aussieht, laß es mich wissen, ich
scanne sie oder faxe sie Dir; natürlich habe ich keine aus Elbling, aber
alle, die ich habe, haben den gleichen Inhalt.

Mit genealogischem ( gibt's den eigentlich ? ) Gruß

                Winfried