Hallo,
Schriftliche Anfragen in üblicher Form mit glaubhaften Nachweis der
direkten Ahnenlinie dürften >etwa ein knappes Jahr auf Bearbeitung warten.
Nicht berichtigend, sondern nur ergänzend. Der Nachweis der direkten
Abstammung ist nur notwendig wenn Ausfertigungen der Urkunden erstellt werden
sollen. Eine schriftliche Auskunft (mit nicht sehr viel Inhalt) wird auch ohne
diese erteilt, wenn man vorab die Abstammung versichert. Nicht jeder hat ja
entsprechende Nachweise. Sollte etwas vorhanden sein und man hofft durch die
Urkunde noch weiteres zu erfahren oder will einfach nur in den Besitz selbiger
gelangen, kommt man um den Nachweis wohl nicht herum - jedenfalls noch nicht.
Großer Knackpunkt aber im Standesamt I., erfahren nach einem längeren
Telefonat mit einer freundlichen Mitarbeiterin. Sie wissen selbst nicht so recht
was sie haben. Im Zweifel sollte man auch bei abschlägigen Bescheid einfach noch
mal eine Anfrage stellten. (In meinem Fall hätten sie nach dem
Bestandsregister etwas haben müssen - die Bescheide waren aber alle negativ).
Weitere wichtige Info - mit Gültigkeitwerden des neuen Gesetzes zu den
Standesamtsregistern, soll auch das Archiv des Standesamtes I. geöffnet werden -
aber - 1. man weiß noch nicht in welcher Form, 2. keinen Tag früher als nötig.
Ach ja, nachhaken beschleunigt die Sache wirklich - ich fürchte nur, wenn
wir das alle machen dann nicht mehr. Aber man arbeitet dran den Rückstand
einzuholen und die Wartezeit auf wenige Wochen zu verkürzen.
Grüße Steffan