Standesamt

Hallo,

war heute beim Standesamt und habe mir den Heiratseintrag meiner
Urgroßeltern von 1882
kopieren lassen. Es waren zwei Seiten, nur die rechte Seite war etwas schmal
ausgefallen.
Ich fragte den Beamten warum und er sagte mir, dort hätten irgendwelche
Randbemerkungen
gestanden und die dürfte er mir nicht kopieren. Das hat mich natürlich erst
recht neugierig
gemacht. Ich wundere mich, daß so etwas nach 120 Jahren noch dem Datenschutz
unterliegt.
Vielleicht kennt jemand eine Möglichkeit, wie man an eine komplette Kopie
einschl. Randbemerkung
kommen kann.

Für einen guten Tip wäre dankbar
Bernard Schüring

Hallo Bernard,

da k�nnte sehr viel Interessantes gestanden haben. Hinweise auf
Sterbeeintr�ge der Urgro�eltern samt zugeh�rigem Standesamt, Eintr�ge der
Heiraten von weiteren Kindern im selben Standesamt (da w�rest Du kein
direkter Vorfahre) mit Nr. und Jahr. Ich habe einmal eine Kopie vom
Standesamt bekommen, wo alle Eintr�ge mitkopiert wurden. Ich war nicht
selbst vor Ort.

Ein anderes Beispiel war allerdings eine Geburtsurkunde, auf der ein
Randvermerk h�tte stehen m�ssen, da der Standesbeamte telefonisch noch eine
Aussage zum Sterbedatum machte, dieses war dann allerdings nicht auf der
Urkunde zu sehen. Wenn Du dieses jetzt nicht in die Liste gebracht h�ttest,
h�tte ich mir dar�ber nie Gedanken gemacht. Jetzt allerdings erscheint das
Ganze in einem anderen Licht.

Mir scheint, hier ist jeden Standesbeamten �berlassen, wie genau er dass mit
den Randeintr�gen nimmt.

Gr��e,
Inga

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Hallo Bernard,

eigentlich m��te es m�glich sein eine

Abschrift (Kopie) des Heiratseintrages nebst allen Hinweisen und
Randbemerkungen

zu bestellen und auch zu erhalten.

Gru� Volker

-----Urspr�ngliche Nachricht-----
auf der ein Randvermerk h�tte stehen m�ssen,

Hallo zusammen,

wenn ich beim Standesamt eine Urkunde anfordere, bitte ich ausdr�cklich
darum auch die Randvermerke mit zu kopieren. Bisher hat das auch meistens
geklappt. Die Standesbeamten machen es wohl von der Art des Randvermerkes
abh�ngig.

Allen noch einen sch�nen Abend
Ulrike (Nilgen geb. Treichel)

Hallo an die Liste,

es kommt beim Standesbeamten (auch) auf die jeweilige Person an.
Grunds�tzlich werden Randbemerkungen dann in der Regel nicht mitkopiert,
wenn es sich um eine "Urkunde" also beglaubigte Ablichtung handelt. Fordert
man jedoch eine unbeglaubigte und damit in der Regel auch kosteng�nstigere
Kopie an, werden die Randbemerkungen (auch der Einfachheit halber)
mitkopiert. Nach Aussage eines Standesbeamten, der auch Genealogie-Kurse bei
der VHS leitet, ergeben sich diese Vorgaben aus der Durchf�hrungsverordnung
zum Namensrecht. Gute Erfahrungen habe ich bei Standesbeamten verschiedener
Orte dann gemacht, wenn dieser selbst so ein bis-chen eine "genealogische
Ader" hat.

Einen sch�nen Tag

Hans-Gerd (Mausen)

Liebe Liste,

ein Frage bez�glich des Unterschieds zwischen Konfirmationen- und
Communikanteneintragungen in evangelischen Kirchenb�chern h�tte ich. Worin
genau liegt der Unterschied, bzw. welchen Nutzen kann ich aus diesen
Aufz�hlungen ziehen?

Bislang hatte ich es nur mit Konfirmanten zu tun, deren Geburt dann
schlie�lich rund 14 Jahre zuvor lag.

Viele Gr��e,
Inga

Hello Inga,
     meines Erachtens sind Kommunikanten Abendmahlsteilnehmer. Nutzen
     aus den Listen kann man nur ziehen, dass man weiss wer von der
     familie noch lebt.
     Gru� Horst Greimann
Thursday, September 9, 2004, 10:58:51 PM, you wrote:

Liebe Liste,

ein Frage bez�glich des Unterschieds zwischen Konfirmationen- und
Communikanteneintragungen in evangelischen Kirchenb�chern h�tte ich. Worin
genau liegt der Unterschied, bzw. welchen Nutzen kann ich aus diesen
Aufz�hlungen ziehen?

Bislang hatte ich es nur mit Konfirmanten zu tun, deren Geburt dann
schlie�lich rund 14 Jahre zuvor lag.

Viele Gr��e,
Inga

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Horst