Standesamt

Hallo Detlef,

Danke. Dieses wäre auch meine Antwort gewesen.
Die im Archiv befindlichen Personenstandsbücher unterliegen dem Archivgesetz des jeweiligen Landes. Und dort stehen genug Paragrafen, wonach die Einsicht zu verwehren ist. s. http://www.archivschule.de/service/archivgesetze/

Matthias Roese