Städteappen in Gen,-Anwendung

Lieber Peter,

   und alle Litenangehoerige mit gleichem Problem.

   Ich warne Neugierige! Als ehemaliger Ortsbuergermeister meiner Gemeinde
   in RLP rate ich

   in solch einem Fall den Gemeindevorstand stet um Erlaubnis zu bitten.
   Die Nutzung des Wappens

   einer Gemeinde kann einen hoheitliche Akt bedeuten, insbesondere falls
   das Wappen Bestandteil des

   Gemeindesiegels ein sollte.

   HG
   Klaus (Wendt)

Hallo,
wie bereits geschrieben, ich bin kein Jurist.

Die Höflichkeit bei der Gemeinde, der Stadt anzufragen, glaube ich bei den
Listenteilnehmern voraussetzen zu können.

Freundliche Grüße
Dietmar (Blum)