Lieber Peter,
und alle Litenangehoerige mit gleichem Problem.
Ich warne Neugierige! Als ehemaliger Ortsbuergermeister meiner Gemeinde
in RLP rate ich
in solch einem Fall den Gemeindevorstand stet um Erlaubnis zu bitten.
Die Nutzung des Wappens
einer Gemeinde kann einen hoheitliche Akt bedeuten, insbesondere falls
das Wappen Bestandteil des
Gemeindesiegels ein sollte.
HG
Klaus (Wendt)