Staatsarchiv Breslau

Liebe Listies,

hat jemand von Euch Erfahrung mit dem Staatsarchiv Breslau, Au�enstelle
Liegnitz?

Was muss ich f�r eine Recherche bezahlen? Kann man in Deutsch schreiben oder
ist Polnisch angebracht?

Danke im Vorraus,

MFG Anne Seyboth

liebe kollegen,

ich habe von einem verstorbenen kollegen listen von kirchenbuchabschriften
�bernommen (siehe www.MILITSCH.de). diese will ich digitalisieren und allen
interessierten forschern zug�nglich machen.

nun meldet sich ein herr u.n. aus halle und behauptet, diese abschriften
seien sein eigentum. (er hat sie angeblich gemeinsam mit dem kollegen
erstellt.) heute erhielt ich eine unterlassungs- und
verpflichtungserkl�rung, die mir auferlegen will, diese kirchenbuchdaten zu
ver�ffentlichen. dazu gleich eine anwaltsrechnung �ber 285,07 euro.

gibt es unter euch jemand, der erfahrung mit diesem thema hat?

da dieses thema vielleicht nicht jeden hier interessiert, bitte ich um
antwort direkt an meine mailadresse klaus.l@ngner.de .

besten dank und viele gr��e,
- klaus langner -

Hallo Klaus,
hallo Liste,

ich habe leider keine Erfahrung mit solchen Themen und kann Dir nicht weiterhelfen aber das Problem
interessiert mich sehr. Es kann vielleicht jeden von uns treffen. Schliesslich tauschen wir
Kirchenbuchabschriften untereinander und einige ver�ffentlichen die Daten auf den Homepages.
M�ssen wir uns jetzt damit rechtlich auseinandersetzen? Es w�re schlimm!
Klaus, kannst Du uns auf dem Laufenden halten? Danke!

Gruss aus dem Sauerland!

Waldemar Boehm
www.boehmfamily.de
e-mail privat: ahnen at boehmfamily.de

liebe kollegen,

ich habe von einem verstorbenen kollegen listen von
kirchenbuchabschriften �bernommen (siehe www.MILITSCH.de). diese
will ich digitalisieren und allen interessierten forschern
zug�nglich machen.

nun meldet sich ein herr u.n. aus halle und behauptet, diese
abschriften seien sein eigentum. (er hat sie angeblich gemeinsam
mit dem kollegen erstellt.) heute erhielt ich eine unterlassungs-
und
verpflichtungserkl�rung, die mir auferlegen will, diese
kirchenbuchdaten zu ver�ffentlichen. dazu gleich eine
anwaltsrechnung �ber 285,07 euro.

Sofern Du noch nichts ver�ffentlicht hast, d�rften die Anwaltskosten
eigentlich nicht erhoben werden. Es gibt nichts, was Du unterlassen
musst, wenn Du es nicht getan hast.
Sofern es sich um reine Abschriften handelt, sind dies auch keine in
irgendeiner Form kreativen, k�nstlerischen oder intellektuellen
Produkte der Person u.n., er hat h�chstens einen Anspruch auf
angemessene Entlohnung f�r seine Arbeit. Evtl. muss er aber
nachweisen, dass er diese Arbeit �berhaupt geleistet hat, und nicht
der verstorbene Kollege.
Ich w�rde einen Anwalt konsultieren, wenn Du rechtsschutzversichert
bist, und ihm die Sache �bergeben. Ansonsten w�rde ich den Bescheid
anfechten, wenn Du noch keine Ver�ffentlichung vorgenommen hast, aber
auch wenn doch, erst zahlen, falls Dein Anwalt dazu r�t.
Mehr kann ich nicht dazu sagen. Der Anwalt will nat�rlich sein Geld
sehen, ob aber 285 Euro angemessen sind - ich wei� nicht. Da liegt ja
auch der gesch�tzte Wert der "Ware" zugrunde, das w�re dann auch
interessant zu wissen, um wieviel Informationen es sich handelt.

da dieses thema vielleicht nicht jeden hier interessiert, bitte ich
um antwort direkt an meine mailadresse klaus.l@ngner.de .

Ich finde, das Thema ist durchaus von allgemeinem Interesse, denn das
kann jedem von uns mit irgendwelchen Materialien, die wir von
Verwandten bekommen haben, auch passieren.

Hallo,

mich w�rde ganz offiziell interessieren, welche Ratschl�ge es gibt.

Ich w�rde sagen, dass erstmal sicher anwaltliche Beratung der beste Rat ist.
Es gibt Anw�lte die direkt auf Urheberrecht spezialisiert sind. Wichtig ist,
wie man an die Abschriften gekommen ist. Zudem muss dieser Kollege erstmal
beweisen, dass er sein Anspruch berechtigt ist, da er Klagender ist und er
muss beweisen, dass du kein Recht hast mit den Unterlagen zu arbeiten. Will
er nun eigentlich, dass du die Daten ver�ffentlichst oder dass du es nicht
tust. Das wird nicht so ganz deutlich. Wichtig ist auf jeden Fall, erstmal
so schnell wie m�glich gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch
einzulegen. Den Bescheid als nichtig zur�ckweisen und kurz den Sachverhalt
schildern. Wie gesagt, der Kl�ger ist beweispflichtig. Und unbedingt zum
Anwalt und sich wehren.

Ist nicht viel, aber vielleicht hilfts ja trotzdem weiter

Guido HERDA

Das sieht ja beinahe nach gewerbsm��iger "Abmahnung" aus. Auf keinen Fall
sollte man zahlen. Ggf. sollte man sich mit der kriminalpolizeilichen
Beratungsstelle und/oder dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen;
vielleicht ist der Herr da bekannt und dann k�nnte man noch Strafanzeige
wegen versuchten Betrugs einreichen. Auf jeden Fall einen Anwalt nehmen und
die entstehenden Kosten diesem Herrn auferlegen. Im �brigen: siehe unten.
Gru�
F.Windeck
bei Berlin

-----Urspr�ngliche Nachricht-----

Hallo, Klaus Langner,

Sie schreiben, Sie hätten Listen von Kirchenbuch-Abschriften von einem
verstorbenen Kollegen "übernommen". Was ist darunter zu verstehen?
Haben Sie die Listen von dem Kollegen käuflich erworben und eine
Quittung darüber? Ober haben Sie diese Listen von dem Kollegen noch
zu Lebzeiten von ihm selbst oder nach seinem Tod von seinen Erben
geschenkt bekommen und irgend jemand kann dies bestätigen?

Dann können Ihnen die Vereinbarungen, die der Herr aus Halle mit dem
Verstorbenen hatte, gleichgültig sein. Sie müssen ihn bzw. seinen
Rechtsanwalt nur auf Ihr beweisbares rechtmäßiges Eigentum hinweisen
und die Ansprüche dieses Herrn energisch zurückweisen.

Wenn der Herr aus Halle eine Vereinbarung mit dem verstorbenen
Kollegen hatte, dann hätte er sich zu dessen Lebzeiten an ihn
wenden müssen oder nach seinem Tod an seine Erben. So lange aus
den Listen nicht irgendwie ersichtlich ist, daß diese gemeinsames
Eigentum von dem Verstorbenen und dem Herrn aus Halle sind, sind
Sie dem Herrn aus Halle in keiner Weise verpflichtet und es besteht
für Sie kein Anlaß eine Unterlassungs- und Verpflichtungs-Erklärung
abzugeben.

Das Ansinnen des Rechtsanwaltes müssen Sie mit Hinweis auf Ihre
eigenen Eigentumsrechte energisch zurückweisen. Bezüglich der
Rechnung teilen Sie ihm einfach mit, daß "derjenige, der die Musik
bestellt, diese auch zu bezahlen hat", also der Herr aus Halle.
Ferner müssen Sie darauf hinweisen, daß der Herr aus Halle es
unterlassen hat, seine behaupteten Eigentumsrechte mit ordnungs-
gemäßen Beweisen darzulegen, was aber durchaus nicht heißt, daß
Sie, wenn solche Beweise erbracht werden, dem Verlagen des Herrn
aus Halle bezüglich Unterlassungs- und Verpflichtungs-Erklärung
nachkommen müssen. Wenn Sie Beweise für Ihren rechtmäßigen Besitz
vorlegen können und für Sie nicht ersichtlich war, daß es zwei
Eigentümer für die Kirchenbuch-Abschriften gegeben hat, war es
für Sie ein gutgläubiger Erwerb. Und für die Einhaltung der evtl.
Abmachungen zwischen dem Verstorbenen und dem Herren aus Halle,
sind Sie nicht verantwortlich.

Meines Erachtens können Sie sich in dieser Angelegenheit vorerst
einen teueren Anwalt sparen, denn ich habe den Eindruck, daß hier
unter fadenscheinigen Behauptungen nur versucht wird, in den Besitz
der Arbeit eines Anderen zu gelangen. Sollte der Herr aus Halle
tatsächlich zu Gericht gehen, dann wäre immer noch Zeit, sich einen
Anwalt zu nehmen. Und falls Sie selbst nicht rechtmäßig in den Besitz
der Kirchenbuch-Abschriften gelangt sind (Kauf oder Schenkung), dann
nützt Ihnen ein Anwalt sowieso nichts.

Viel Glück! Und berichten Sie bei Gelegenheit doch mal, wie die Sache
ausgegangen ist.

Viele Grüße aus Bayreuth

von Ingeborg Thaufelder geb. TZSCHOPPE

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

"Klaus Langner" <Klaus.L@ngner.de> schrieb:

Liebe Mitforscher,

wie sind Ihre Erwartungswerte bzgl der Beschaffung von Urkunden in Polen.
Ist es besser sie schriftlich anzufordern (f�r den Bereich Glatz wurde mir
das Generalkonsulat in Breslau als Ansprechpartner genannt) oder - sofern
man die M�glichkeit hat - eine dritte Person, die in genanntes Gebiet reist
mit der Beschaffung zu beauftragen? Bei letzterer M�glichkeit, was gilt es
zu beachten (Ausstellung einer Vollmacht o.�., etc.)?

Vielen Dank und herzliche Gr��e

Katja Deichmann

hallo guido,

hallo,

Sehr geehrte Listenteilnehmer!

Soeben fertiggestellt und lieferbar
Reprint von JG Sommer: Topographie von Böhmen 1833-1849
Kreis SAAZ

Aus der Liste sind nun folgende Kreise lieferbar:

1 Leitmeritz
3 Bidschow
10 Tabor
13 Rakonitz
14 Saaz
15 Elbogen

Mehr dazu auf meiner Internetseite.

Mit besten Grüßen,

Ing. Felix Gundacker
professional genealogist for Austria, Bohemia and Moravia
IHFF Genealogie Gesellschaft mbH
Pantzergasse 30/8
Austria, A-1190 WIEN
Tel = +43 1 369 97 29
Fax = +43 1 369 97 30
email: office@ihff.at

liebe kollegen,

zuerst einmal danke f�r die (unerwartet) vielen ratschl�ge und
hilfsangebote.

ich bin urlaubsbedingt jetzt 3 wochen offline und melde mich dann wieder mit
einem aktuellen statusbericht.

viele gr��e,
- klaus langner -