Staatsangehörigkeitsrecht Preußen u. Mecklenburg/ Anfang 19. Jahrhundert?

Liebe Listemitglieder,

weiß jemand etwas über die praktische Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts und Aufenhaltsrechts von Preußen und Mecklenburg zu Beginn des 19. Jahrhunderts?

Konnte man "einfach so" zwischen beiden Ländern umziehen? Welche Formalitäten mußten erledigt werden?

Wie kann man sich den "kleinen Grenzverkehr" zwischen Mecklenburg und Brandenburg vorstellen?

Nahm eine Frau mit Ihrer Heirat automatisch die Nationalität ihres Mannes an? Wie wäre es gewesen, wenn z.B. ein Mecklenburger in Brandenburg eine Brandenburgerin heiratet und beide auch dort leben. Wäre das Kind dann Mecklenburger? Wie bekam man die Staatsbürgerschaft?

Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder kann mir sagen, wo ich etwas dazu lesen könnte.
  
Vielen Dank im Voraus!

Gruß aus Berlin,
Ursula (Krause)

Hallo Ursula,
fang 'mal an mit:

www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/bundes-staatsangehoerigkeit_ges.html

Das ist zwar nicht so ganz Dein Rahmen, aber doch ein Ausgangspunkt und wenn
Du weiter zur�ckbl�tterst, findest Du im dokumentarchiv.de so allerlei.

Gru�
Michael