StA. EGDELN Kr. Pr.Eylau

Hallo aus dem Norden !

EGDElN = Gutsuntertäniges Dorf ab 1535 , 300 Jahre lang Vorwerk zu
Gr.Peisten ;
gehörte zur Kirchengemeinde Buchholz .
1875 bei Zwangsversteigerung wurde Egdeln als Vorwerk zum Gut Sienken mit
verkauft .
Im 20.Jhrhdt. stets als Vorwerk zu Sienken aufgeführt ,
Kirche und Standesamt waren in Buchholz .
EGDELN war und hatte nie ein eigenes Standesamt .
1928 kam Gut Sienken mit Vorwerk Egdeln zur Gemeinde Glandau .

Quelle: Die Städte und Gemeinden des Kreises Pr. Eylau (Horst Schultz)
Verden 1990 , Seite 396

Gruß , Joachim

Hallo,

Dank an Joachim und Gerald f�r die Zusatzinformationen.

Klar, da hab ich mich vermacht, jedenfalls meinte ich, dass Egdeln bzw. Bucholz als StA nicht zur Verf�gung steht.

Zusatzfrage:
Kann es sein, dass ein Standesbeamter radikale Fehler macht und v�llig falsche Eltern-Daten in eine Urkunde aufnimmt ?
Dass sie das wiedergaben, was mitgeteilt wurde vom "Anzeigenden" ist mir bekannt.

Zu Egdeln komme ich n�mlich nur deshalb, weil

in der Sterbeurkunde 1911 - von der Tochter angezeigt -
sowohl Vater als auch Mutter der Verstorbenen (wie gesagt, der Mutter der Anzeigenden) mit v�llig anderen Namen (au�er Nachname des Vaters) eingetragen sind

diese nach Egdeln verortet werden einschlie�lich dem vermeintlichen Geburtsort der Verstorbenen.

Das, obwohl mir die KB-Kopien vorliegen, dass sie in Hanshagen geboren wurde, und die (Gro�-) Eltern ebenfalls in Hanshagen (statt in Egdeln) verstorben sind (StA-Urkunden vorhanden).

Nun ist der Name dort in der Ecke sehr h�ufig (Scheffler), aber dass die Tochter genz andere Namen der Gro�eltern angibt ?
Ob nicht ein Standesbeamter hier eher Vermutungen wiedergab, weil die Anzeigende die Namen der Gro�eltern gar nicht kannte ?

Gibt es vergleichbare "Erfahrungen" ?

Gruss, Henry (Lange)

Hallo Henry,

dass die Anzeigenden (meistens ja die S�hne oder T�chter der
Verstorbenen) ihre Gro�eltern nicht kannten, scheint nicht selten zu
sein. Ich habe in den Sterbeurkunden von Landsberg u. Gr.Peisten immer
wieder gefunden, dass die Gro�eltern mit 'Namen unbekannt' angegeben werden.

Gru� von Irmi

Hallo Henry,

was Irmi eben schrieb, kann ich nur best�tigen. Wenn jene, die den Tod anmeldeten ihre Gro�eltern nicht kannten und also "unbekannt" zu lesen ist, so ist das noch "gut". Nicht selten haben sie aber v�llig falsche Angaben gemacht, was f�r uns Forscher heute dann eher unsch�n ist. Im besten Fall z�hlten die falschen Personen noch zur Familie. Ich habe Abertausende Standesamtsunterlagen ausgewertet und f�r mich sind sie ein wahrer Hort von Fehlern - was freilich nicht an den Standesbeamten lag. Bei den Kirchenb�chern sieht das ein wenig anders aus, da der Pfarrer - meiner Erfahrung nach - die Familien kannte und sogar selbst nachschlug, wer denn eigentlich die Eltern waren.

Mit freundlichen Gr��en,

Marcus