Sozialer Abstieg oder Altersteilzeit?

Werte Liste,

einer meiner Vorfahren wurde in den Kirchenbucheintr�gen, Zeit seines Lebens, als K�lmer bezeichnet. Zwischenzeitlich hatte er sogar das Amt des Schulzen inne.
In seinem Sterbeeintrag und dem Sterbeeintrag seiner Witwe tr�gt er "nur" noch die Bezeichnung Losmann.
Eine Verwechselung ist ausgeschlossen. Da er insgesamt 13 Kinder zeugte und nur einmal verheiratet war, lassen sich die verschiedenen Geburts- und Sterbeeintr�ge zweifelsfrei zuordnen.

Ich bewerte das so, dass wir es hier nicht mit einem sozialem Abstieg zu tun haben, sondern, dass, nachdem er die Bewirtschaftung seines Gutes an seinen Sohn �bergeben hat, auch der damit verbundene Titel an jenen �bergegangen ist.

Mich w�rde die Meinung der Liste dazu interessieren.

Lieber Dirk,
es handelt sich wahrscheinlich doch um einen "sozialen Abstieg". Als Köllmer war dein Vorfahr ein selbständiger (freier) Landwirt (du schreibst leider nicht, um welchen Zeitraum es sich handelt!). Wenn ein Köllmer sein Gut an einen Nachfahren weitergab, wurde er danach zum sogenannten "Altsitzer". Ein Losmann war ein Landarbeiter, der keinen eigenen Besitz hatte und sich auf Gütern und großen Höfen in der Regel als Tagelöhner verdingte. Hier gilt es allerdings den (unbekannten) Ereigniszeitraum zu beachten. Gut möglich, daß er sich mit seinen Erben verstritten hatte und dann eben nicht, wie üblich, als Altsitzer auf dem Gut verblieb, sondern sich selbst noch ein Einkommen als Losmann verschaffen musste. Blieb das Gut denn noch lange in Familienbesitz? Wenn es zum Beispiel einige Jahre nach der Übergabe an den Sohn subhastiert wurde, wäre auch das eine logische Erklärung. Viele Grüße!