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Lieber Herr Golibrzuch,
Sie fragten u.a. nach der gesellschaftlichen Stellung eines
"Herrschaftlichen Kutschers". Ich las in meheren historischen Büchern
allgemein, daß ein h e r r schaftlicher Kutscher oft eine
Vertrauensstellung inne hatte, wobei es allerdings auf die Herrschaft ankam,
welche die Regeln über z.B. die Schweigepflicht über Fahrten, Personen und
Gehörtes aufstellte. Es gab z.B. Diensherren (sogar Fürsten) , welche sich
bei langen Fahrten im Sommer zum Kutscher auf den Bock setzten, um ihm
Erlebnisse und ganze Lebensphasen zu erzählen. Diese Kutscher waren im
Vergleich zu den gewöhlichen Kutschern ( = Fuhrunternehmern) im Gefüge des
Dienstpersonals an einem Fürstenhof ( oder anderem Adelshof-od.-gut) gut
angesehen.
Der Fürst Heinrich zu Carolath-Beuthen ( 1759-1817) pflegte seinem Kutscher
mit Freude auf diversen Fahrten zahlreiche Balladen vorzutragen, die er
auswendig kannte.
Man kann den Begriff "Herrschaftlicher Kutscher" oder " Kutscher" bei
google-books eingeben, dann erscheinen mehrere Bücher (Textpassagen), denen
man Merkmale rund um den Beruf entnehmen kann; jenachdem: aus der Sicht des
Lohnnehmers, der Herrschaft oder der Gesellschaft.
Freundlichst
Charlotte Nagel-Funk