Sonntag / Markmann / Kubowicz

Hallo Liste,
hier ist wieder der Fragensteller :slight_smile:

Als erstes habe ich Neuigkeiten zu berichten
- Ich halte nun endlich die Geburtsurkunde meines Großvaters in Händen
  Ernst MARKMANN *01.04.1909 (von wegen der Name wurde in der Nazizeit angenomme)
  aber nun kommt eine Merkwürdigkeit hinzu.
  Seine Eltern waren Adalbert KUBOWICZ und Alwine KUBOWICZ geb. MARKMANN
  so stehen sie in der Geburtsurkunde meines Größvaters.

Nun meine Frage für heute:
War es 1909 möglich das ein Kind nicht den FN des Vaters bekam sondern den FN der Mutter (geb. MARKMANN)
oder konnten die Eltern den FN der Frau führen? Heute kann man ja auch wählen.

Gruß
Torsten (Markmann)

Torsten (Markmann) schrieb:

...
Als erstes habe ich Neuigkeiten zu berichten
- Ich halte nun endlich die Geburtsurkunde meines Gro�vaters in H�nden
  Ernst MARKMANN *01.04.1909 (von wegen der Name wurde in der Nazizeit angenomme)
  aber nun kommt eine Merkw�rdigkeit hinzu.
  Seine Eltern waren Adalbert KUBOWICZ und Alwine KUBOWICZ geb. MARKMANN
  so stehen sie in der Geburtsurkunde meines Gr��vaters.

Nun meine Frage f�r heute:
War es 1909 m�glich das ein Kind nicht den FN des Vaters bekam sondern den FN der Mutter (geb. MARKMANN)
oder konnten die Eltern den FN der Frau f�hren? Heute kann man ja auch w�hlen.
...

Hallo Torsten und Interessierte,

nach dem seinerzeit geltenden Namensrecht ist es nicht denkbar, dass das eheliche Kind den Namen der Mutter f�hrte. Im konkreten Falle erkl�ren sich die Angaben in einer im Jahre 2008 f�r das eheliche Kind Ernst Markmann ausgestellten "Geburtsurkunde" in der Tat nur dadurch, dass eine "nachtr�gliche Namens�nderung" zumindest f�r Ernst Markmann vorgenommen wurde.

N�heres erschlie�t sich, wenn statt einer Geburtsurkunde eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister angefordert wird.

Eine Geburtsurkunde dokumentiert immer nur den letzten (!) ggf. durch Randvermerke fortgeschriebenen Personen- und Namensstand einer Person.

Demgegen�ber weist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister den urspr�nglichen Geburtseintrag und (!) alle diese Erstangaben ggf. modifizierende Randvermerke (Vaterschaftsanerkennung, Adoption, Namens�nderung, Eheschlie�ung, Errichtung letztwilliger Verf�gungen, Sterbefall pp.) nach.

Was lernen wir daraus:

Professionelle Familienforscher arbeiten nicht mit Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, sondern immer und nur mit

beglaubigten Abschriften aus dem Geburts-, Heirats- und Sterberegister, sowie einer beglaubigten Abschrift des Familienbuches.

Diese Urkunden enthalten n�mlich regelm��ig eine Vielzahl weiterf�hrender Informationen, die aus der "einfachen Personenstandsurkunde" so nicht zu ersehen sind.

Hallo Hans-J�rgen,
vielen Dank f�r die Erl�uterungen. Dieses Hintergrundwissen hat mir sehr geholfen und
sind Ansporn meine "Hobby-Familienforschung" etwas professioneller anzugehen.

Das mu� man ja auch erstmal Wissen das in der Geburtsurkunde nicht alles steht.

Gru� aus K�lle und nochmals Danke
Torsten (Markmann)

Vielleicht ist er vor der Eheschließung seiner Eltern geboren worden und der Name wurde nicht geändert.

MfG Mechthild Sieg

Hallo Liste,
hier ist wieder der Fragensteller :slight_smile:

Als erstes habe ich Neuigkeiten zu berichten
- Ich halte nun endlich die Geburtsurkunde meines Großvaters in Händen
  Ernst MARKMANN *01.04.1909 (von wegen der Name wurde in der Nazizeit angenomme)
  aber nun kommt eine Merkwürdigkeit hinzu.
  Seine Eltern waren Adalbert KUBOWICZ und Alwine KUBOWICZ geb. MARKMANN
  so stehen sie in der Geburtsurkunde meines Größvaters.

Nun meine Frage für heute:
War es 1909 möglich das ein Kind nicht den FN des Vaters bekam sondern den FN der Mutter (geb. MARKMANN)
oder konnten die Eltern den FN der Frau führen? Heute kann man ja auch wählen.

Gruß
Torsten (Markmann)

Mechthild Sieg schrieb:

...
Vielleicht ist er vor der Eheschlie�ung seiner Eltern geboren
worden und der Name wurde nicht ge�ndert.
...

Nein Mechthild,

dann l�ge ein Fall der Legitimation durch Eheschlie�ung vor und das f�hrte damals wie heute dazu, dass das Kind den Familiennamen (nach damaligen Recht zwingend der Name des Vaters) f�hrt. In einer heute (!) ausgestellten "Geburtsurkunde" w�rde ein 1909 geborenes und durch Eheschlie�ung legitimiertes Kind immer unter dem Namen des Ehemannes gef�hrt, wenn nicht nachtr�glich (nach der legitimierenden Eheschlie�ung) noch andere den Familienstand (z. B. erfolgreiche Ehelichkeitsanfechtung) oder das Namensrecht (Namens�nderung) tangierende Umst�nde eingetreten sind (Geburtsurkunde = immer und nur der zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde letzte Stand der Dinge).