Torsten (Markmann) schrieb:
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Als erstes habe ich Neuigkeiten zu berichten
- Ich halte nun endlich die Geburtsurkunde meines Gro�vaters in H�nden
Ernst MARKMANN *01.04.1909 (von wegen der Name wurde in der Nazizeit angenomme)
aber nun kommt eine Merkw�rdigkeit hinzu.
Seine Eltern waren Adalbert KUBOWICZ und Alwine KUBOWICZ geb. MARKMANN
so stehen sie in der Geburtsurkunde meines Gr��vaters.
Nun meine Frage f�r heute:
War es 1909 m�glich das ein Kind nicht den FN des Vaters bekam sondern den FN der Mutter (geb. MARKMANN)
oder konnten die Eltern den FN der Frau f�hren? Heute kann man ja auch w�hlen.
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Hallo Torsten und Interessierte,
nach dem seinerzeit geltenden Namensrecht ist es nicht denkbar, dass das eheliche Kind den Namen der Mutter f�hrte. Im konkreten Falle erkl�ren sich die Angaben in einer im Jahre 2008 f�r das eheliche Kind Ernst Markmann ausgestellten "Geburtsurkunde" in der Tat nur dadurch, dass eine "nachtr�gliche Namens�nderung" zumindest f�r Ernst Markmann vorgenommen wurde.
N�heres erschlie�t sich, wenn statt einer Geburtsurkunde eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister angefordert wird.
Eine Geburtsurkunde dokumentiert immer nur den letzten (!) ggf. durch Randvermerke fortgeschriebenen Personen- und Namensstand einer Person.
Demgegen�ber weist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister den urspr�nglichen Geburtseintrag und (!) alle diese Erstangaben ggf. modifizierende Randvermerke (Vaterschaftsanerkennung, Adoption, Namens�nderung, Eheschlie�ung, Errichtung letztwilliger Verf�gungen, Sterbefall pp.) nach.
Was lernen wir daraus:
Professionelle Familienforscher arbeiten nicht mit Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, sondern immer und nur mit
beglaubigten Abschriften aus dem Geburts-, Heirats- und Sterberegister, sowie einer beglaubigten Abschrift des Familienbuches.
Diese Urkunden enthalten n�mlich regelm��ig eine Vielzahl weiterf�hrender Informationen, die aus der "einfachen Personenstandsurkunde" so nicht zu ersehen sind.