hallo..
ich kann zwar nicht mit namenslisten dienen, vielleicht aber mit einigen allgemeinen interessanten informationen hierzu..
Da der Tilsiter Friede Preußen "nur" ein Heer von 42.000 Mann genehmigte, wurde, um Reservisten zu schaffen, das sog. "Krümper-System" eingeführt, d.h. eine Kurzausbildung der Rekruten.
Neben dem stehenden Heer gab es dann Landwehr und Landsturm. Die Preußische Landwehrverordnung vom 17.03.1813 erfasste alle nicht dem stehenden Heer angehörenden Männer vom 17. bis zum 45. Lebensjahr.
Das Wehrgesetz vom 3.9.1814 schuf neben der aktiven Armee als selbstständige Einrichtung eine Landwehr 1. Aufgebotes, der die gedienten Reservisten und alle nicht zur "Linie" (stehendes Heer) Eingezogenen bis zum 32. Lebensjahr angehörten.
Weiter wurde eine zu Besatzungszwecken bestimmte, alle Waffenfähigen bis zum 39. Lebensjahr umfassende Landwehr 2. Aufgebotes und aus den Wehrfähigen bis zum 50. Lebensjahr der Landsturm geschaffen. Letzerer sollte nur im äußersten Notfall aufgerufen werden.
Die Heeresreform von 1860 löste die Landwehr vom stehenden Heer los und wies ihr nur noch gediente Reservisten bis zum 39. Lebensjahr zu; dabei blieb es bis 1918.
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Da ich mich nicht mit fremden Federn schmücken möchte, hier die Quelle meiner Erkenntnisse:
Truppen und Garnisonen in Schlesien, 1740 - 1945, Autor = Romuald Berger, erschienen 1987 im Podzun-Pallas Verlag, ISBN 3-7909-0318-3