Moin moin, liebe Liste,
ich habe einen Copulationseintrag aus dem Jahre 1826 der Beidenflether
Kirche vorliegen.
Der Braeutigam, als Handwerker in Lohn und Brot, musste eine Erlaubnis
seines Glueckstaedter �Compagnieschefs� zur Eheschlie�ung vorlegen. Wie denn das?
Oder standen die Soldaten der Garnison in einem �hnlichen Dienstverhaeltnis
wie etwa die schwedischen Bootsmaenner, die, auf Lebenszeit verpflichtet, nur
drei Monate im Jahr zum Dienst herangezogen wurden, es sei denn, es war
Krieg.
Wer kann mir helfen?
Herzlichen Dank im voraus.
Peter (Andersen)