Hallo Fragesteller und Liste !
Eine S�lde ist ein H�uschen ohne weitere Gerechtigkeit, das auf
dem Grundst�ck eines "anderen" steht.
Dito die Kate resp. der Katen, deren Bewohner K�tner genannt
wurden.
Der "andere" zahlt auch die Steuer f�r die S�lde an den h�heren
Grundherrn. Der S�ldner zahlt dagegen eine Pacht oder Erbpacht an
den "anderen". Quasi eine Miete.
Konkret standen S�lden meist auf den Grundst�cken der Vollbauern
oder Halbbauern etc.
Die Bauern hatten ihre H�fe zu Erblehen vom adeligen
Grundbesitzer oder vom Landesherren direkt.
Die D�rfer nannte man z.B. in Preu�en deshalb treffend
adelige D. oder k�nigliche D., je nach Grundherren.
Es gab auch gemischte oder geistliche D�rfer.
(Lehnherr war dann ein Kloster etc.)
Die z.T. uralten Bauernlehen waren immer auch mit weiteren
Rechten verbunden, z.B. Brauerei, Fischerei, Hut, Wald, Wiese,
Gro�tierhaltung (>Pferdner, Ansp�nner) etc. aber auch mit
Pflichten, z.B. Wehrpflicht und Anschaffung eigener Waffen
(=Musterung), div. Frohnleistungen oder die Huldigungspflicht.
Der S�ldner hatte diese Rechte und Pflichten nicht oder
nur sehr beschr�nkt.
Er konnte Ersatzdienst bei der Wehr oder Frohn leisten,
war aber nicht der Vertragspartner.
War er besoffen oder fehlte, wurde der Bauer, auf dem die
Pflicht rechtlich lag, zur Verantwortung gezogen.
Dieser ma�regelte dann den S�umling, der wiederum Frau
und Kinder................ Ein abgestimmtes System !
Hier liegt auch die Kalamit�t f�r den ernsthaften Genealogen,
der die Vor_Kirchenbuch_Zeit in Staatlichen Archiven erforschen
will und im Idealfall bis ca. 1480/1500 vordringen kann.
Die begehrten Bev�lkerungslisten dort sind n�mlich s�mtlich
die Listen der Besitzenden, jedenfalls allermeist.
Als da sind:
Huldigung, Musterung, Steuer (Bede) , T�rkensteuer, Sondersteuer,
Steuer f�r die S�lde(n), Erb- und Verkaufssteuern etc.
Dort fehlten die S�ldner und K�tner und andere arme Schlucker
auch.
Nur die sog. Seelenlisten (ab ca. 30 J�hr. Krieg) enthalten
arm und reich gemeinsam, eben Kind und Kegel eines Nestes.
Sollten Sie in einer alten Musterungsliste aber lesen
(z.B. 1504 Bayrisch-Pf�lzischer Erbfolgekrieg), da�
(Frau) "Kunigund Vierschrot" sich mit einer Saufeder (Spie�)
oder einer B�chse auf der Stadtmauer einzufinden habe, so m�ssen
Sie wissen, da� die gute Kunigund nicht pers�nlich kam, sondern
einen armen, nicht genannten Schlucker als Ersatz schickte, den
sie ausr�stete und bezahlte. Nat�rlich hatte der n�chtern zu
sein.
Wenn Sie aber z.B. lesen, da� der Kanzler der Grafschaft
Henneberg im Falle eines Falles mit einer Wallb�chse zur
Stadtmauer eilen mu�te, so k�nnen Sie davon ausgehen, da�
der dann auch pers�nlich kam.
Ministerpr�sidenten oder Regierende B�rger-Mstr. eines Bundes-
landes werden heute eher selten an der "Front" gesehen.
So �ndern sich die Zeiten, nur die Steuern sind geblieben !
Ich hoffe, Sie sehen nun durch.
mfg
W.Schwarz