Hallo liebe Listies,
ich habe im KB um 1800 folgenden Eintrag gefunden (Mecklenburg/Schwerin):
... sine praevia proclamatione laut herzogliche Regiminal Dispensation...
Das bedeutet vermutlich soviel wie: ohne vorhergehendes Aufgebot.
Die Braut war im 9. Monat schwanger zum Zeitpunkt der Trauung.
Warum wurde auf das Aufgebot verzichtet? Wie lange vorher wurde um diese Zeit ein Aufgebot verkündet? Wer kann mir
helfen?
Viele Grüsse
Kornelia
Hallo Kornelia,
das Aufgebot wurde im allgemeinen vier Wochen vor der Trauung verk�ndet bzw.
an den 3 Sonntagen vor der Trauung. Wenn der Herzog die Erlaubnis gab, ohne
Aufgebot zu heiraten, hatte er vielleicht einen Grund - jemand aus seinem
engsten Umfeld k�nnte der Vater sein - erst kurz vor der Niederkunft wurde
ein (anderer) Br�utigam gefunden - und weitere M�glichkeiten. Hinweise
k�nnten dann die Taufpaten geben. Oft war der richtige Vater oder dessen
Schwester/Bruder Taufpate.
Gru� Gisela L.