Guten Abend zusammen,
ich hab da eine Frage gem.Urheberrechte.
Wie sichert man eigentlich Fotos oder Grafiken auf einer HP vor
unerlaubtes Kopieren, oder Runterladen.
Über Tips oder Hinweise würde ich mich freuen.
Im Voraus vielen Dank und Gruß
Klaus
Hallo Klaus,
ich hab da eine Frage gem.Urheberrechte.
Wie sichert man eigentlich Fotos oder Grafiken auf einer HP vor
unerlaubtes Kopieren, oder Runterladen.
das ist schwer. Ich würde folgendes machen
- auf der Homepage einen Copyright Hinweis geben
- das Bild in einer Auflösung auf die Seite legen die ein Weiterverarbeiten erschwert
- in dem Bild in einer Ecke am Rand einen Vermerk schreiben
Das man über die Aktion 'rechte Maustaste' das Bild laden kann läßt sich per JavaScript unterdrücken. Aber es ist trotzdem möglich mit ein paar Tricks das Bild auf den Rechner zu ziehen. Schließlich ist es ja zur Darstellung im Browser auch schon auf den Rechner übertragen worden.
Liebe Grüße aus Nürnberg,
Thomas
Guten Nabend,
einen sicheren Schutz gibt es nicht, au�er mit den Bildern wird nachtr�glich
ein Versto� gegen das Strafgesetzbuch begannen.
LG
Markus Vallen
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Hallo Markus,
einen sicheren Schutz gibt es nicht, außer mit den Bildern wird nachträglich
ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch begannen.
das sehe ich auch so. Daher ist es wichtig auf der Seite ganz klar zu formulieren dass die Bilder nicht einfach verwendet werden dürfen. Wobei ich denke dass es generell so ist dass man sich die Erlaubnis des Urhebers holen muss bevor man Texte oder Bilder weiter verarbeitet.
Liebe Grüße,
Thomas
Hallo Thomas,
Du hast Recht, denn im Falle eines Vergehens ist dieser C - Schutz vor
Gericht sehr wichtig.
LG
Markus
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Hallo
ich bin seit Jahren Mitglied in der VG Bild und Kunst und habe ein gro�es Bilderarchiv.
Trotz eindeutiger Zusagen ist es schwer, die rechtlich zustehenden Honorare zu bekommen.
Erfreuen Sie sich an Ihren Bildern und knirschen Sie nicht zu stark mit Ihren Z�hnen, wenn Ihre Bilder gnadenlos geklaut werden, denn Z�hneknirschen schadet den Z�hnen.
Und viel "Erfolg", wenn Sie versuchen Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen
MfG Herbert Penke
Moin zusammen,
es gibt da schon ein paar Tricks, es zumindest zu erschweren, dass einem die
Bilder kopiert werden:
<img galleryimg="no" src="grafik.gif">
verhindert schon mal, dass im IE die Image-Toolbar erscheint
Noch besser:
Man lege �ber das eigentliche Bild eine transparente Graphik.
Hier sind ein paar Tipps dazu zu finden:
http://www.konzept-welt.de/tips/internet-copyright.html
Gru�
Hans-Christian Scherzer
Hi Hans-Christian,
Hallo,
es gibt ein Programm Bildschutz, mit diesem
kann man sichtbare und unsichtbare Texte, also auch
Copyright in die Bilder eintragen.
www.bildschutz.de
gibt es als Freeware und in reg. Version.
Gruss
Hans-Gottfried (Knapp)
Hallo Klaus,
die bisherigen Vorschl�ge zu diesem Thema habe ich mitgelesen.
Es l�uft demzufolge alles darauf hinaus, dass es einen absolut sicheren
Kopierschutz von Bildern/Grafiken aus Internetseiten n i c h t gibt - und
auch nicht geben kann - da das Internet ja nun mal ein riesengro�es
Scheunentor und weltweit f�r jedermann verf�gbar ist.
Man kann es 'Bilder-Dieben' lediglich erschweren, sich einfach so die Bilder
herunterzuladen.
Nur - so etwas zu realisieren, erfordert schon einigen Aufwand.
Und hinzu kommt, dass das nur jemand realisieren kann, der sich mit
HTML-Codierung und Bild-/Grafik-Bearbeitung ein wenig auskennt.
Thomas aus N�rnberg hat bereits auf einige M�glichkeiten hingewiesen.
Zum Komplex Urheberrecht:
Das ist oft recht schwer durchzusetzen, wenn das Bild/die Grafik nicht
gerade hochwertig k�nstlerisch erstellt wurde. Ein einfaches Verf�lschen
einer Fotografie oder eine einfache Fotomontage reichen n�mlich noch lange,
lange nicht aus, zu sagen, das Bild ist von Dir geschaffen worden und um
Deine Rechte vor Gericht durchzusetzen.
Was ist aber, wenn im fernen Bali jemand eins Deiner Bilder herunterl�dt und
als seines ausgibt und vielleicht einem User in unserem Lande '�berl��t' ?
M�glicherweise kann man ja mal mit Abmahnungen arbeiten. Doch wie hoch soll
der Abmahnbetrag festgesetzt werden?
Hallo Heinz,
worauf Du hinweist ist richtig. Zu Deinem Beispiel Bali sei gesagt:
Schriften und Bilder die auf ausl�ndischen Servern gehostet werden sind nach
deutschem, aber auch europ�ischen Strafrecht nicht zu verfolgen. Die
Gesetzesm�glichkeiten fehlen hier einfach.
Viele Beispiele findet man anhand von rechtsradikalen Seiten die
beispielsweise �ber einen US-Server laufen, aber in Deustchland ebenfalls
aufgerufen werden k�nnen. Du hast hier nur die Chanve dich an den
Serverbetreiber zu wenden, in dem Falle in den USA. Gilt dort aber ein
anderes Strafrecht als in Deutschland, so hast du leider verloren. Was also
f�r extremistische Seiten gilt, gilt auch f�r Bilder.
Ich habe mal eine allgemeine Anfrage an das hessische Innenministerium zu
dieser Problematik gestellt.
Hier die Antwort:
1. Rechtslage
Das Internet ist ein wichtiger und wachsender Teil der modernen
Kommunikationsgesellschaft. �ber eine Vielzahl eingestellter Texte, Bilder
etc. bietet das Internet die M�glichkeit der globalen Meinungsverbreitung
und Informationsgewinnung. Diese Kommunikationsformen werden auch von
politisch motivierten T�tern oder T�tergruppen gezielt zur Verbreitung
strafrechtlich relevanter Inhalte genutzt.
Es ist die gewollte technische Charakteristik des Internet, dass es im
Gegensatz zu sonstigen Computernetzwerken nicht �ber eine herausgehobene
Zentraleinheit, sondern �ber eine weltweite nicht an Grenzen gebundene
dezentrale Struktur aus Rechnern und Netzen verf�gt. Hierdurch wird bei
Ausfall eines Leitungsweges zur Daten�bertragung selbstst�ndig ein anderer
funktionst�chtiger Verbindungsweg gew�hlt. Dies hat seinen Ursprung in dem
ehemaligen milit�rischen Verwendungszweck, der vorsah, bei einem Teilausfall
�ber eine spinnen�netzartige Struktur die Kommunikation sicherzustellen.
Nationale Ma�nahmen (Sperren spezieller Leitungen, Ausblenden von Rechnern
usw.) stellen sich damit als technisch unwirksam heraus.
Die Ma�nahmenalternativen gegen inkriminierte Webinhalte orientieren sich
neben den rechtlichen Vorgaben im Wesentlichen an den technischen
Gegebenheiten des Internets
In Anbetracht dieser Tatsache kommen nur zwei allgemeine Kontrollstrategien
in Betracht:
- die Inhaltskontrolle auf Servern mit dem Ziel der Beschlagnahme,
L�schung oder Filterung
- die Zugriffssperre f�r fremde Server.
2. Inhaltskontrolle auf Servern
Eine Inhaltskontrolle auf Servern durch die Strafverfolgungsbeh�rden setzt
neben der tats�chlichen M�glichkeit deren sachliche und �rtliche
Zust�ndigkeit sowie das Vorliegen der spezifischen eingriffsrechtlichen
Voraussetzungen voraus.
Befinden sich Server mit WWW-Inhalten, die nach deutschem Strafrecht illegal
sind, in anderen Staaten, ist ein Zugriff auf die dortigen Daten mit dem
Ziel einer Beschlagnahme bzw. L�schung nicht m�glich. Vielmehr w�rden diese
Ma�nahmen in die Hoheitsrechte des jeweiligen Staates eingreifen. Dies liegt
in dem Widerspruch zwischen der globalen Netzstruktur und dem territorial
gepr�gten Recht begr�ndet. Die Inhalte werden demnach nur dann gel�scht,
wenn sie auch gegen das jeweilige nationale Recht verstossen. In diesen
F�llen kann - zumindest kurzfristig - eine Unterrichtung der dortigen
Strafverfolgungsbeh�rden zum gew�nschten Erfolg f�hren.
3. Zugriffskontrolle auf Server im Ausland
Ziel der zweiten Kontrollstrategie ist die Sperrung des Zugriffs auf
bestimmte Seiten, die sich auch im Ausland befinden k�nnen. Demnach soll es
z.B. dem deutschen Nutzer unm�glich sein, eine bestimmte Internetadresse im
WWW-Dienst aufzurufen.
Da sich die weitaus meisten Internetnutzer �ber einen Internet Service
Provider in das Internet einw�hlen, m�sste die Kontrollma�nahme am
Netzzugang des Nutzers durch den Internet Service Provider erfolgen. Im
Detail ist diese Sperrung allerdings nicht ohne Weiteres durchzuf�hren bzw.
mit einer Reihe von �Nebenwirkungen� behaftet. Nimmt der Internet Service
Provider auf der TCP/IP-Ebene eine Sperrung der fraglichen IP-Adresse vor,
werden s�mtliche Verbindungen zu diesem Server unterbunden � unabh�ngig,
welcher Dienst oder welcher Inhalt abgerufen werden soll. Dies f�hrt dazu,
dass au�er den inkriminierten Inhalten s�mtliche Informationen, die sich auf
dem Server mit der gesperrten IP-Adresse befinden nicht mehr abrufbar sind.
4. Fazit
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist grunds�tzlich zutreffend.
Die Problematik betrifft nicht nur den Bereich der politisch motivierten
Ausl�nderkriminalit�t, sondern den gesamten Bereich ( Links - Rechts -
Ausland - Sonstige ) in der BRD und in anderen L�ndern ( weltweit )
verbotener Organisationen / Vereine / Gruppierungen.
Im Ergebnis kann der Zugriff auf inkriminierte Inhalte tempor�r nur dann
unterbunden werden, wenn der Inhalt am Standort des Serverbetreibers
Strafvorschriften unterworfen ist bzw. aus gefahrenabwehrrechtlichen
Gesichtspunkten vom Netz genommen wird. Die Realisierung einer Zugangssperre
im Hinblick auf im Ausland stehende Server scheitert i.d.R. bereits an den
technischen Gegebenheiten. Beide Ma�nahmen f�hren letztlich nach den
vorliegenden Erfahrungswerten zu einer Verlagerung in Staaten, deren
Rechtsvorschriften eine entsprechende Verbreitung nicht unter Strafe
stellen.
Herzliche Gr��e
Markus
Was ist aber, wenn im fernen Bali jemand eins Deiner Bilder herunterl�dt und
als seines ausgibt und vielleicht einem User in unserem Lande '�berl��t' ?
M�glicherweise kann man ja mal mit Abmahnungen arbeiten. Doch wie hoch soll
der Abmahnbetrag festgesetzt werden?