Liebe Listis,
in einem Heiratseintrag im Kirchenbuch (Trinitatis) von Königsberg von 1823 hat die Braut,bereits 22jährig, einen "pupillarischen Konsens“ vorgezeigt.
Kann mir jemand sagen, was in einer solchen Mündelsicherheit stand und weshalb sie dieses Dokument mit 22 Jahren brauchte?
Der Vater der Braut wird als „Gefallener" erwähnt. In welchem Krieg könnte er gefallen sein? Ich vermute in den Freiheitskriegen.
Viele Grüße vom Niederrhein
Christa (Blum)
Hallo, Christa,
in meinem Stammbaum werden einige Brautleute als "Gefallene" bezeichnet,
weil sie schon vor der Ehe "gesündigt" und oft schon ein Kind gezeugt haben.
Vielleicht ist hier der Fall ähnlich? Vielleicht war es ein unehelicher
Vater, der sich aber zur Vaterschaft bekannt hatte und/oder die Tochter war
deshalb (s)ein Mündel ?
Viele Grüße
Regina (Bardeleben)
Sie war nach damaligen Recht (noch) minderjährig und benötigte zur Eheschließung deshalb das Einverständnis ihres Vormunds.