Schweidnitzer Kellerwürstchen

Guten Morgen Liste,

da bei vielen beim Gedanken an die W�rstchen der Zahn tropft und die Tastatur in Gefahr ist,
m�chte ich nochmal meinen Beitrag vom 29.07.2002 senden. Was haben unsere Vorfahren gegessen.

Hier ein Auszug aus der:

Spitzkunnersdorfer Nachricht

(Diese "Spitzkunnersdorfer Nachricht" gibt einen interessanten Einblick in
die Arbeits- und Lohnverh�ltnisse -- Verg�tung in Naturalien -- sowohl des
Gesindes, als auch der "Untertanen" der Gutsherrschaft um das Jahr 1746)
aus: Tzschaschel, Rudolf (1924): Geschichte des Dorfes Spitzcunnersdorf in
der Oberlausitz nur wenige Kilometer von Schlesien entfernt.

"Was sowohl die in herrschaftlichen Wirthschafts-Dienstenstehenden, an denen
Hohen Festtagen, und noch sonsten �ber das ordentliche Deputat an Victualien
bekommen; als auch wie das Gesinde nebst denen Unterthanen daselbst, bey
Verrichtung der Hofedienste in und au�er der Erndte gespeiset werden, und
dann wie es bei einmahl j�hriger Speisung der ausgesetzten Vier und Zwanzig
Armen gehalten wird.

Voigt in Spitzkunnersdorf. Bekommt �ber sein ordentliches Deputat an denen 4
hohen Festtagen, als: Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Kirm� jedesmahl 3
gute Groschen-Kannen Bier, und auf diesen gemeldeten Feyertagen 2
Koch-St�ckel Fleisch, doch etwas gr��er als die M�gde und 1/2 M��el Hier�e.
Seine Frau aber bek�mmt an ermeldeten 4 hohen Festtagen Bier und Fleisch als
eine Magd.

An Ostern und Kirm� bekommt er j�hrlich allemahl 2 Metzen Getreyde, das
Salz, so er zum Kuchen n�thig hat, nimmt er sich etwas von der Gesinde
Kuchen-Salze weg.

An Heiligen WeynachtsAbend einen Hering, eine Semmel vor 6 Pf., 1/2 M��el
Hier�e, 1/4 M��el Bohnen, 1/4 M��el Erbis, und 1 M��el Gebackene Birnen.

Spitz-Cunnersdorfer Gesinde aufm Hofe. Bekommen kein Bier. Fleisch bekommen
sie an denen 4 Hohen Festtagen, als Ostern, Pfingsten, Weihnachten und
Kirme�, 2 Tage und jeden Tag ein St�ckel, wie es im Topf gehackt wird.
Desgleichen bekommen die auch diese jetzt gemeldeten Festtage, als: den
ersten und den anderen Feyertag, allzeit 1 M�l Hier�e zu einem Brey, die
Milch dazu mu� der Voigt geben. Und weilen sie sich solches selbst kochen,
bekommen sie von der Herrschaft 1 M�l Salz und die ben�thigte Gew�rze. Den
3. Feiertag; als Ostern, Pfingsten, Weihnachten und 3. Kirm�-Tag zwei
Zugem��e, entweder 1/2 M�l Grietze und 1/2 M�l Erbis, oder was an Zugem��en
vorhanden.

An Ostern und Kirm�tage bekommt jede Person zu Kuchen 1 Metze Getreyde,
K�se, Butter, Eyer giebt der Voigt; Gew�rze aber bekommen sie von der
Herrschaft, wie auch 1 M�l Salz.

An Weynachts heiligen Abend bekommt jede einen Hering und 5 Ger�chte, als:
Gro�kraut, Graupen, Geb. Birnen, Bohnen, Erbis und iede eine Semmel vor Drey
Pfennige.

Zum ordentlichen Unterhalt bekommen sie w�chentlich 1 M�l Erbis, 1 M�l
Grietze oder Graupen und 3 M�l Salz.

Gesinde aufm Wiesenthal zu Spitz-Cunnersdorff. -- Fast genau daselbe wie bei
dem Hofgesinde. Zuletzt aber hei�t es:

Zum ordentlichen Unterhalt bekommen Drey Personen aufs Jahr eine Metze
Graupen, eine Metze Grietze, 1 Metze Erbis und alle 14 Tage Drey Metzen
Neben-Tischer Mehl zu Pappe und 1/2 M�l Salz.

Unterthanen in der Heu- und Grummet-Erndte. (Bereits in Kap. II, 1
eingef�gt.)
Korn-, Gerst- und Erbis-Erndte. -- Zum Fr�hst�ck vgl. Kap. II, 1 Heuernte.
Mittags: Suppe und 2 Zugem��e, entweder Erb�en, Grietze, Graupen oder was
vorhanden, auf 12 Persohnen allezeit 1 M�l. (Im �brigen wie Kap. II, 1)
Vesper-Brodt: Bek�mmt iede Persohn ein Viertel Brodt und einen K�se-Quark.
Abendts (wie Kap. II, 1). -- Die M�der, Nachrecher, Anleger, Binder und
Ablader bekommen alle gleich.

Haafer-Erndte. Da hauen sie nur 1/2 Tag und bekommen zweymahl zu e�en. Morgens
Supp und Pappe, in den Pappe kommt auf 12 Personen 2 Seidel Milch, zum
Einbrocken auf so viel Personen 1/2 Brodt, und iede Person 1/4 Brodt zum E�en.
Mittags: Suppe, ein Zugem�� auf 12 Personen 1 M�l, zum Einbrocken in die
Suppe auf so viel Personen 1/2 Brodt, zum E�en aber auf iede Person 1/4 Brodt.
Ferner bekommen auch 12 Personen 1/2 Wasserkanne L�mpel und 1/4 Brodt zum
Einbrocken.

Haafer-Recher, Binder und Abnehmer. Sie kommen nur Vormittage oder
Zumittage, bekommen sie alle Mahlzeiten Supp und Pappe usw. (wie vorstehend
bei Haferernte).

Beim Woll-Abnehmen. Morgens. Die Abnehmer und Tr�ger bekommen Supp und
Pappe. Zum Einbrocken 12 Pers. 1/2 Brodt und iede Persohn 1/4 Brodt zum Essen.
Mittags: Suppe, 2 Zugem��e, als: Hier�e Erb�en oder was vorhanden auf 12
Pers. 1 M�l, auf soviel Persohnen 1/2 Brodt zum Einbrocken. -- Die Sch�fer e�en
mit den Abnehmern und bekommt ieder ein ganzes Brodtel.

Flach�-Beschicken, beym J�then, Reiffen, Riffeln und Auflegen. Kommen sie
fr�h um 8 Uhr und bleiben bis Abends, so bekommen sie Zweymahl zu E�en,
kommen sie aber Mittags, bekommen sie nur einmahl E�en (wie bei den
anderen).

Beym Brechen. Jede Person mu� einen Kloben brechen. Bekommen einmahl zu E�en
(wie oben).

Beim Hecheln. Jede Persohn ist schuldig 2 Kloben zu hecheln. Bekommen
zweymahl E�en. (Morgens, Mittags, wie oben.)

Beym Pflanz-Stecken, Krautabhacken und Flach�-Aufraffen. Diese alle bekommen
nichts.

Beym Kraut-Ausschneiden bekommen alle Mahlzeiten Suppe und Pappe auf 12
Persohnen 1/2 Brodt zum Einbrocken, wie auch 1/2 Wasserkanne L�mpel und 1/4 Brodt
zum Einbrocken. Zum E�en bekommt iede Persohn ein ganz Brodt. Abends
bekommen sie nichts.

Wiesen r�umen. Fr�hst�ck und Mittag wie die anderen. Abends nichts.

Ausmisten verrichten die M�gde. -- Weil es aber auf Verordnung der seligen
Frau Obristen von Kanitz nunmehr von Unterthanen geschiehet, bekomme sie
ordinair E�en des Tages dreymahl, Suppe und Pappe, nach Aussage Friedrich
K�hlers alten Voigtes.
Johann Gottfried Hensel. Act: jurat:

Beym D�nger-F�hren. Wenn die Bauern D�nger f�hren, bringet ieder Bauer
seinen L�der mit, bekommen Mittags Suppe und ein Zugem��, es sey was es
woll, auf 12 Pers. 1 M�l, desgl. 1/2 Brodt zum Einbrocken. Zum E�en � Person 1/4
Brodt. Anstatt der L�mpel bekommen sie Butter- oder s��e Milch, auf 12 Pers.
6 Seidel und zum Einbrocken 1/4 Brodt.

Mist-Abschl�ger. Fr�hst�ck und Mittags wie d. And. Abends nichts.

Mistbreiter. Bek�mmt iede Persohn weiter nichts als ein halb Brodt.

G�nse-Bereiffer. Einmal zu E�en (Suppe, L�mpel, Brot, wie vorher).

Rei�ighacken und Holzmachen. Jeder macht t�glich 1/2 Schock Rei�ig oder 17 1/2
Clafter Holz. (Zweimal Essen, wie vorher, abends nichts.)

Siede-Schneider. Solches verrichten die Bauern und bekommen nichts.

Heu-Binder. Ist zurzeit keiner gebraucht worden.

Handlanger und Handarbeiter. Sie haben Nahmen wie sie wollen, bekommen des
Tages zweymahl E�en. Morgens Supp und Pappe. Zum Einbrocken auf 12 Persohnen
1/2 Brodt, zum E�en iede Persohn des Tages ein ganz Brodt. Das anderemahl
wieder Supp und Pappe, und auf 12 Persohnen 1/2 Brodt in die Suppe zum
Einbrocken, wie auch auf so viel Persohnen 1/2 Wa�erkanne L�mpel und 1/4 Brodt
zum Einbrocken.

Die Bothen: Bekommen von ieder Meile zu gehen ein Brodel und sonst weiter
nichts.

S�er. Sie kommen fr�h oder zu Mittage, bekommen sie des Tages zweimahl E�en.
(Wie bei den anderen, statt L�mpel 6 Seidel Milch und 1/4 Brodt zum
Einbrocken.)

Knothen-Drescher. Bekommen des Tages dreymahl zu E�en: Morgens Suppe und
Pappe. Auf 12 Persohnen 1/2 Brodtel zum Einbrocken, zum E�en aber ieder 1 ganz
Brodt. Mittags wieder Suppe und Pappe, zum Einbrocken wie Morgens. Dazu
L�mpel (wie bei den anderen �blich). Abends Suppe und Pappe. Zum Einbrocken
wie Morgens und Mittags. Dar�ber ieder 6 Pfennig Geld pro Tag.

Schoben- und Seilmacher. Schoben macht t�glich ieder 10 Gebund, jedes 8
St�ck. Seile macht des Tages einer 10 Schock. -- Bekommen zweymahl zu E�en
Suppe, Pappe (usw. wie die anderen).

Bei der Jagd. Bekommt keiner nichts. Au�er derienige, so einen Haasen
bekommt, 6 Pfd., von Fuch�e aber 1 guten Groschen.

Die 24 Armen so j�hrlich gespeiset werden. (Bereits bei 3 "Urkundliches �ber
das Hainewalder Armenessen" aufgef�hrt.)

Nachdem die bisherige Ausg�berin Christiana Weberin immer �lter und
schw�cher wird, und die gn�dige Herrschaft der Gemeine zeigen wollen, da�
sie durch dieselbe ihnen best�ndig das ordentliche E�en bey ihrer
Hofe-Arbeit reichen lassen, als auch ins k�nftige reichen lassen wolle;
Alles wurde Richtern, Gemein- und Gerichts-Aeltesten in SpitzCunnersdorff,
in Gegenwart der Ausg�berin, dies Nachricht vorgelegt; und die Ausg�berin
befragt: Ob solches die wirkliche Nachrichten wegen Speisung der Leuthe
w�re: Da sie denn deponirte: Ja, und der seelige Herr Obriste von Kanitz
h�tte ihr solche, aus alten Uhrkunden abschreiben, und zustellen lassen,
nach welchen sie auch iederzeit, sowie ihre Vorfahren den Leuthen das E�en
gegeben. Wie nun Richter, Gemein- und Gerichts-Aeltesten auch versicherten,
da� das Volk allemahl ihre v�llige Ausrichtung bekommen, und diese Nachricht
vor authentisch hielten; Als wurden solche von ihnen zugleich
unterschrieben".

So geschehen Haynewalde, den 14. Novbr. 1746.
Johann Gottfried Hensel, z. Z. Bestallter Gerichts-Verwalter
(Folgen die Namen der Hainewalder Gerichten.)

Viele Gr��e aus dem 3 Bockwindm�hlendorf Oberoderwitz

Wolfgang OTTO