Hallo Liste, hallo Uwe (Krickhahn),
wenn es sich um NS-Unrechtsurteile handelt,
so kann man selbst heute noch versuchen
(auch wenn der Betroffene verstorben ist),
diese Urteile im Wege der strafrechtlichen Rehabililitierung
aufheben zu lassen.
Die Urteile bestimmter Spruchkörper gelten zudem per Gesetz als aufgehoben,
in anderen Fällen muss dies gerichtlich festgestellt werden.
Weiteres in der Wikipedia:
Und:
Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile
http://bundesrecht.juris.de/ns-aufhg/index.html
Viele Grüße aus Ludwigshafen am Rhein,
Karsten Koops.
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