Schutzfrist Polen bei Sterbeurkunden

Ja, das stimmt. War bis vor einigen Jahren einheitlich 100 Jahre. Diese Frist gilt nur noch für Geburten, wobei die verschärft worden sein soll dahingehend, dass alle im Register verstorben sein müssen, was für das führende Standesamt (USC) kaum überprüfbar ist. Die Frist für Sterbeurkunden meine ich liegt jetzt bei 60 Jahren, aber bitte selbst noch mal googlen, das ist mehr Gefühl als Wissen.