Schulze, Dorfschulze, Schultheiß etc

Hallo Ramona,

der (Dorf-)Schulze war ein (von der Dorfgemeinschaft gew�hlter und
von der �rtlichen/ regionalen Standesherrschaft (1*) best�tigter
Inhaber eines (Wahl- und) Ehrenamtes.
Menschliche und geistige Reife, Vertrauen, Achtung, ein gewisses Alter
waren demzufolge Voraussetzung. Nicht zuletzt wird auch Besitz und
Eigentum eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben oder sogar
Voraussetzung gewesen sein (schon aus Gr�nden einer gewissen Unab-h�ngigkeit).
Bodenst�ndigkeit wird also i.d.R. Voraussetzung gewesen sein.
Aufgaben, Rolle und Bedeutung des Amtes und die inhaltliche T�tigkeit
sind nur begrenzt mit der des heutigen B�rgermeister vergleichbar.
Solche sozial- und rechtsgeschichtl. Termini sind stets an die konkrete
Zeit gebunden und immer nur im Kontext der Zeit und der jeweiligen
Zeitumst�nde verst�ndlich!
Freundliche Gr��e, Thomas E.

zu 1* Stichwort Patrimonialgericht
       Die obrigkeitliche Herrschaft konnte ein Gut, eine Stadt, eine
       landst�ndische Adelsfamilie gewesen sein.